Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom … über Kostentragungsregelungen für die Einsammlung, die Ablieferung, die Beseitigung sowie die unschädliche Entsorgung von Falltieren (Steiermärkische Falltierverordnung 2024)
Stelle A8
GZ ABT08-397954/2022-21
Frist (Ende) 12.12.2024
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: gesundheitsrecht@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).