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Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Steiermärkische Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2024 geändert wird und die Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2024 geändert wird

Stelle
A8
GZ
ABT08-107890/2023-76
Frist (Ende)
05.12.2024
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
gesundheitsrecht@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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