Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung vom …, mit der die Steiermärkische Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2024 geändert wird und die Steiermärkische Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2024 geändert wird
Stelle A8
GZ ABT08-107890/2023-76
Frist (Ende) 05.12.2024
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: gesundheitsrecht@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).