Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2024 und die Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2024
Stelle A8
GZ ABT08-107890/2023-54
Frist (Ende) 14.12.2023
Stellungnahme Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen: gesundheitsrecht@stmk.gv.at
Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).