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Verordnungen der Steiermärkischen Landesregierung vom … über die Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2024 und die Fleischuntersuchungsentschädigungs-Verordnung 2024

Stelle
A8
GZ
ABT08-107890/2023-54
Frist (Ende)
14.12.2023
Stellungnahme
Bis zum Ende der Begutachtungsfrist können Sie zum vorliegenden Entwurf per E-Mail Stellung nehmen:
gesundheitsrecht@stmk.gv.at
Texte

Bitte beachten Sie: Alle Stellungnahmen werden nach Ablauf der Begutachtungsfrist vollständig und unverändert veröffentlicht (§ 2 Abs. 4 Steiermärkisches Volksrechtegesetz).

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