Personen, die mit der Beförderung radioaktiver Stoffe zu tun haben, müssen sattelfest im Gefahrgut- wie im Atom/Strahlenschutzrecht sein. Dies betrifft nicht nur Gefahrgutbeauftragte und beauftragte Personen, sondern auch Strahlenschutzbeauftragte sowie Personal, das Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Versandvorbereitung, der Abgabe, dem eigentlichen Transport und der Übernahme radioaktiver Stoffe durchführt. In dem nächsten Webinar "Beförderung radioaktiver Stoffe" wird der Gefahrgutexperte Dr. Joachim Brand am 22. Februar 2018 von 14:00 bis 15:30 Uhr in kurzer und leicht verständlicher Form zeigen, wie die Vorschriften zur Beförderung radioaktiver Stoffe sicher in die Praxis umgesetzt werden können. |