, endlich August – und für viele Hauptreisezeit. Doch was tun, wenn nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert? Am besten ist es, diesen rasch zu begleichen, empfiehlt das Verkehrsrechtsportal Freem. Denn die Strafen aus EU-Staaten können in Deutschland vollstreckt werden und in Nicht-EU-Staaten drohen böse Überraschungen im Falle einer erneuten Einreise. Immerhin: Für Verkehrsverstöße im Ausland gibt es keine Punkte in Flensburg. Ihre Irina Hübner Redakteurin |