| Vereine müssen mit ihren Ressourcen haushalten. Dabei kommt auch in den Blick, dass der Einsatz bezahlter Mitarbeit die vorhandenen freiwillig Engagierten entlasten und gleichzeitig neue Chancen für die Zukunftsfähigkeit des Vereins bieten kann. Ein solcher Schritt zur bezahlten Mitarbeit kann richtig sein, er sollte aber vorab gut überlegt werden. Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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Vom Ehrenamt zur bezahlten Mitarbeit
Eine der wichtigen Grundlagen der Lebensfähigkeit von Vereinen ist das freiwillige Engagement bzw. die ehrenamtliche Mitarbeit. Je nach Einsatzgebiet und Kompetenz-Anforderungen kommen bei Vereinen immer wieder Überlegungen auf, wie „das Ehrenamt“ zu entlasten ist. Zum Beitrag >
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Beschäftigung von Mitarbeitern in der Gleitzone
Normalerweise werden vom Gesetzgeber einkommensabhängig festgelegte Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern einbehalten. Für Gleitzonenbeschäftigte gibt es diesbezüglich Besonderheiten bei der Abrechnung. Zum Beitrag >
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Mindestlohn und Ehrenamt
Seit dem 16. August 2014 gilt das Mindestlohngesetz (MiLoG), das Arbeitgeber verpflichtet, ein bestimmtes Mindestentgelt pro Stunde an die Beschäftigten zu zahlen. Zum Beitrag >
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Geringfügige Beschäftigung, Arbeitszeit und Mindestlohn
Geringfügig Beschäftigte sind Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis schlichtweg nur steuer- und sozialversicherungsrechtlich privilegiert ist. Auch bei solchen Beschäftigungsverhältnissen sind der Mindestlohn und das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zu beachten. Zum Beitrag >
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Mehrspartenverein: Auflösung einer Abteilung – so geht’s
Es gibt zwei Problembereiche bei der Auflösung einer Abteilung im Mehrspartenverein: Einmal, wie und durch wen innerhalb des Vereins die Auflösung rechtlich zu beschließen ist, und zum anderen, welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen der Vereinsvorstand bei der nach der Abteilungsauflösung erforderlichen Reorganisation der Vereinsaufgaben beachten muss. Zum Beitrag >
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