Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
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Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des Herausgebers: EE.SH -
Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein /
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH, Husum!
Von Beweislast und Messverfahren: Online-Seminar der Netzwerkagentur EE.SH
über Zivilklagen und Schallmessungen
Husum (iwr-pressedienst) - Eine bestandskräftige Genehmigung für den Betrieb
einer Windkraftanlage nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG-Genehmigung)
schützt nicht vor Klagen â das mussten viele Anlagenbetreiber spätestens
nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein vom Juni 2019
feststellen. Damals hatten die Richter geurteilt, dass genau untersucht werden
muss, ob Mindestabstände und technische Standards eingehalten werden, bevor
um eine Klage abzuweisen ist. Im Zweifelsfall muss vor Ort nachgemessen
werden, wenn Anwohner meinen, die Anlagen würden sie beeinträchtigen.
In einem Webinar der Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein
(EE.SH) erläuterte Rechtsanwalt Markus Sawade aus Kiel den 49 Teilnehmerinnen
und Teilnehmern, dass Windenergieanlagen-Betreiber sich deshalb darauf
einstellen müssen, dass im Fall einer Zivilklage die Beweislast bei ihnen
liegt. Möglicherweise müssen Schall, Schattenwurf und weitere Parameter noch
einmal einzeln geprüft und auch der gesammelte Einfluss noch einmal
begutachtet werden. Gegebenenfalls kann der Betreiber verpflichtet werden, die
Anlage so zu betreiben, dass sie leiser ist â wie er das macht, ist ihm
selbst überlassen.
Zur Verringerung von Schallemissionen gibt es inzwischen viele technische
Möglichkeiten, auf die der zweite Referent des Webinars, Axel Sachse,
einging. Sachse ist Ingenieur bei DNV GL im Kaiser-Wilhelm-Koog. Das
Zertifizierungsunternehmen DNV GL erstellt unter anderem Schall-Gutachten.
Sachse berichtete, dass so genannte âSerrationsâ, kleine Sägezähne an
der Flügelkante des Rotors, eine Windenergieanlage um bis zu 3 Dezibel am
Immissionsort leiser machen können.
Der Fokus seines Vortrags lag jedoch auf den Erfahrungen nach der Einführung
eines neuen Berechnungsverfahrens für Schallprognosen. Beim so genannten
âInterimsverfahrenâ wurde die Vereinfachung des bisher angewandten
Alternativen Verfahrens, nur eine Frequenz bei der Immissionsprognose zu
betrachten, als nicht mehr ausreichend zurückgenommen. Die
Schallimmissionsprognose wird nun je Oktave mit dem jeweiligen
Oktav-Schallleistungspegel durchgeführt, da die unterschiedlichen Frequenzen
des Windenergieanlagengeräusches in der Atmosphäre auch unterschiedlich
gedämpft werden.
Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)
startete mit Inkrafttreten der LAI-Hinweise und des Interimsverfahrens ein
Ãberwachungskonzept für Alt-Anlagen. Daraus habe sich bisher aber nur wenig
Handlungsbedarf ergeben, berichtete Sachse. Die spektral nachgerechneten
Immissionswerte lagen in den meisten Fällen nur geringfügig über den mit
der alten Methode berechneten Prognosen. Einige Gemeinden haben allerdings
Schwierigkeiten, Neubaugebiete in der Nähe bestehender Windparks auszuweisen.
Nach der alten Berechnungsmethode war die prognostizierte
Schallimmissionsbelastung der potentiellen Gebiete unterhalb der
Immissionsrichtwerte (IRW), nach der neuen Methode werden höhere
Vorbelastungswerte als die IRW prognostiziert.
Es zeigte sich anschlieÃend, dass auch das Format eines Webinars durchaus
lebhafte Diskussionen zulässt. Wie viel Schall ist zumutbar für die
Anwohner, wie viele Prognosen, Prüfungen und Messungen sind zumutbar für die
Betreiber? Die rechtlichen Auseinandersetzungen werden weitergehen, doch eine
beruhigende Botschaft hatte Markus Sawade für die Anlagenbetreiber unter den
Zuhörerinnen und Zuhörern: âEine Betriebsuntersagung ist nicht möglich,
wenn alle Schritte des Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG durchlaufen
wurden.â Dies werde auÃerdem in wenigen Wochen vereinfacht, wenn das
Planungssicherstellungsgesetz in Kraft tritt. Demnach gilt auch eine
Einsehbarkeit der Pläne im Internet als Ãffentlichkeitsbeteiligung, eine
physische Auslegung von Plänen in Ãmtern oder Gemeinden wäre dann nicht
mehr notwendig.
Das Webinar âwindWERT aktuell â Akzeptanz der Windenergieâ wird am 18.
Juni wiederholt.
Weitere Informationen: www.ee-sh.de
Download Pressefoto:
https://www.iwrpressedienst.de/bild/ee-sh/9b23f_EESH_Windanlagen_Luftbild.jpg
BU: Abstand zwischen Windkraftanlagen und Häusern - Streitpunkt und
Gegenstand von Schallmessungen
© EE.SH
Husum, den 29. Mai 2020
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an EE.SH -
Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein /
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH wird freundlichst
erbeten.
Achtung Redaktionen - Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Pressekontakt:
EE.SH - Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein
Dr. Matthias Hüppauff
Mail: info@ee-sh.de
EE.SH - Netzwerkagentur Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein
Projektträger:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH
SchloÃstraÃe 7
25813 Husum
Tel: +49 (0)4841 6685-0
Fax: +49 (0)4841 6685-16
Internet: https://ee-sh.de
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Link zur Original-Pressemitteilung von EE.SH /
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordfriesland mbH in der
Energie-Pressedatenbank
https://www.iwrpressedienst.de/energie-themen/pm-6670-von-beweislast-und-messverfahren-online-seminar-der-netzwerkagentur-ee-sh-ber-zivilklagen-und-schallmessungen
Die Pressemitteilung ist auch recherchierbar unter https://www.windbranche.de
und https://www.energiefirmen.de
Alle Pressemeldungen zu EE.SH / Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Nordfriesland mbH auf einen Blick:
Online-Pressemappe:
https://www.iwrpressedienst.de/firmen/102-ee-sh-wirtschaftsfrderungsgesellschaft-nordfriesland-mbh
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