Vorsicht bei Ehegatten-Arbeitsverhältnissen!
| Liebe Leserin, lieber Leser, wenn Sie einen nahen Angehörigen beschäftigen, fehlt es an dem natürlichen Interessengegensatz, der für eine marktgerechte Bezahlung sowie für die Kontrolle der geleisteten Arbeitszeit sorgt. Daher steht generell der Verdacht im Raum, dass es sich nicht um ein echtes Arbeitsverhältnis, sondern um ein verkapptes Steuersparmodell handelt. Um einen Missbrauch zu verhindern, nimmt das Finanzamt solche Arbeitsverhältnisse oft sehr genau unter die Lupe - wie in unserem ersten Beitrag. Achtung: Die strengen Kriterien für ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis können auch bei getrennt lebenden oder geschiedenen Partnern anwendbar sein. Und auch bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft müssen Sie damit rechnen, dass überprüft wird, ob private Gründe beim Arbeitsverhältnis eine Rolle spielen. Zudem sind die Anforderungen der Rechtsprechung auch bei Arbeitsverhältnissen mit minderjährigen und volljährigen Kindern, mit Eltern, Schwiegerkindern und Schwiegereltern sowie Geschwistern zu beachten. | Bis zum nächsten Mal Ihre | | Maike Backhaus Redaktion Steuertipps |
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| | | | | | Einzelaufzeichnungen bei modernes PC-Kassensystemen immer zumutbar Entscheidet ein Steuerpflichtige sich für ein modernes PC-Kassensystem, das zum einen sämtliche Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufzeichnet und zum anderen auch eine langfristige Aufbewahrung (Speicherung) der getätigten Einzelaufzeichnungen ermöglicht, kann er sich nicht (mehr) auf die Unzumutbarkeit der Aufzeichnungsverpflichtung berufen. » Weiterlesen | | | | |
| | | | Leben & Ereignisse | | | Selbstständigkeit Als Selbstständiger kann man alles absetzen - so denken viele. Ganz so einfach ist es nicht. Ob Betriebs-PKW, GWG oder Umsatzsteuer - um die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, ist Vorsicht geboten. Aber richtig ist: Der Spielraum ist groß. » Weiterlesen |
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