Erst unter dem konkreten Druck unserer Strafanzeige nahm die Visana gestern ihr unlauteres Prämienvergleichsportal vom Netz.
So erkennen Sie seriöse Prämienrechner |
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| | Heute Vormittag wollte der Konsumentenschutz eine Strafanzeige gegen die Visana einreichen, weil die Krankenkasse eine äusserst fragwürdige Prämienvergleichsplattform betreibt. Doch als Medienschaffende die Visana zur geplanten Anzeige um eine Stellungnahme bitten, verschwindet die Website umgehend vom Netz. Sehr gut. Ziel erreicht. Hier geht es zum SRF-Radiobeitrag. |
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Prämien vergleichen - die wichtigsten Tipps: Eine seriöse Plattform verlangt für den Prämienvergleich an Personendaten nur Ihre Postleitzahl und Ihr Geburtsdatum. Weitere Personenangaben dienen Versicherungsvermittlern einzig zur Erstellung von Kundenprofilen, etwa um Werbung für Zusatzversicherungen zu machen. Für die Grundversicherung benötigen Sie keine Offerten. Solche Offerten dienen einzig den Vergleichsplattformen - als Basis für Provisionszahlungen für die Vermittlung von Versicherten. Nutzen Sie unkommerzielle Vergleichsplattformen. Wir empfehlen den Priminfo des Bundes und der Prämienvergleich des Konsumentenschutzes. In unserem kostenlosen Online-Ratgeber zeigen wir Ihnen detailliert, wie Sie unseriöse Angebote erkennen und wo Sie wirklich unabhängige Prämienvergleiche finden. |
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Erst eine Anzeige half Erfolgreich gegen betrügerische Krankenkassen-Vergleichsportale. Der Konsumentenschutz brachte gestern das unseriöse Portal der Visana zur Strecke. Weitere Infos | |
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Anspruch auf Prämienverbilligung? Die Prämienverbilligung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. So prüfen Sie, ob Sie an Ihrem Wohnsitz Anspruch auf Prämienverbillung haben. Zu den Infos | |
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Prüfen Sie Ihr Sparmodell Mit Krankenkassen-Sparmodellen wie TelMed, HMO oder können Sie die Prämien wesentlich reduzieren. Prüfen Sie jetzt mit dem Krankenkassen-Fairness-Check das Kleingedruckte auf unfaire Klauseln oder Strafbestimmungen. Zum Fairness-Check | |
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Wieder mehr Werbeanrufe Die Krankenkassenverbände ändern ihre eigenen Vorgaben. Krankenkassen können Versicherte nun wieder mit Werbeanrufen belästigen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Weitere Infos | |
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