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Sehr geehrter Herr Do,

immer häufiger greifen für ältere Menschen General- und Vorsorgevollmachten. Das kann im Erbfall brisant sein: Jedenfalls dann, wenn der Erbe glaubt durch Barabhebungen und Geldzahlungen übervorteilt worden zu sein. Besonders wichtig für Sie als Anwalt: Wer trägt die Beweislast für die Berechtigung von Zahlungen? In einem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall stritten Bruder und Schwester um mehrere Geldbeträge mit unterschiedlichem Verwendungszweck. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Familienstreit nach Erbfall: Barabhebungen bei Vorsorgevollmacht  
Hebt eine Tochter mit der von einem Elternteil erteilten General- und Vorsorgevollmacht Bargeld ab, ist regelmäßig das Auftragsrecht anwendbar. Die Beweislast dafür, dass die abgehobenen Gelder auftragsgemäß verwendet wurden, trägt der Auftragnehmer. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden. Das Gericht entschied auch über die Beweislast bei Geldbeträgen als Gegenleistung für Pflege und Betreuung. Mehr erfahren Joachim Wendler © fotolia.de
 
Kündigung wegen illoyalen Verhaltens 
Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn die Geschäftsführerin eines Vereins zur Abwahl des Vorsitzenden aufruft. Das BAG wertete dies als illoyales Verhalten, das die für eine weitere Zusammenarbeit erforderliche Vertrauensbasis zerstört. Allgemein gilt: Bei den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB ist einiges zu beachten. Mehr erfahren VRD © fotolia.de
 
MPU auch bei erneuerter ausländischer EU-Fahrerlaubnis
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Pflicht, sich nach einer Alkoholfahrt einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zu unterziehen, nicht durch die Erneuerung einer spanischen Fahrerlaubnis entfällt. Die bloße Erneuerung eines Führerscheins sei kein Beweis dafür, dass die Fahreignung nach Entziehung der Fahrerlaubnis wieder erlangt worden sei. Mehr erfahren
 
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verfahren zur BGH-Anwaltszulassung
Die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts, der sich gegen das Auswahlverfahren für die Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH wendet, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde gegen das Zulassungsverfahren ist unzulässig, weil die Beschwerdebegründung nach Ansicht der Verfassungsrichter nicht ausreichend war. Mehr erfahren
 
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