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Sehr geehrter Herr Do,

zweifelt der BFH an sich selbst? Jedenfalls gingen die BFH-Richter bislang davon aus, dass für die vollständige Anschrift in einer Rechnung die postalische Erreichbarkeit des leistenden Unternehmers nicht ausreicht (vgl. Ausgabe 37/15). Sondern dieser an der angegebenen Adresse tätig sein muss - und andernfalls ein Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers regelmäßig ausscheidet. Nun haben die Richter aber Zweifel beschlichen, ob diese Rechtspraxis auch europäischen Vorgaben entspricht. Mehrere detaillierte Fragen an den EuGH zu den notwendigen Rechnungsangaben sind die Folge. Bei diesem wichtigen Thema lohnt schon jetzt ein Blick auf die offenen Fragen und mögliche aktuelle Konsequenzen - mehr dazu in unserem Newsletter!

Mit den vielen betrieblichen Rentenmodellen ergeben sich bei den Pensionsrückstellungen wesentliche Fragen der Bilanzierung. In letzter Zeit gab es hier einige gesetzliche Änderungen. So wurden die Altersgrenzen bei den unverfallbaren Rentenanwartschaften angepasst, um die europaweite Mobilität von Arbeitnehmern zu fördern. Daneben sind die Abzinsungsregeln in der Handelsbilanz angepasst worden. Erfahren Sie mehr über die Neuregelungen im zweiten Beitrag!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Rechnungsangaben: Wann ist die Anschrift korrekt? 
Was muss in einer Rechnung aufgeführt werden, damit der Leistungsempfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist? Reicht für eine vollständige Anschrift die Angabe eines bloßen „Briefkastensitzes“? Oder muss der leistende Unternehmer unter der angegebenen Adresse tatsächlich auch wirtschaftlich aktiv sein? Der BFH hat nun in zwei Verfahren den EuGH um Klärung der Rechnungsanforderungen gebeten. Mehr erfahren pixel © fotolia.de
 
Pensionsrückstellungen: Änderungen bei der Bilanzierung 
Zwei Gesetzgebungspakete haben zuletzt für Änderungen bei den Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz gesorgt. So wurden die Altersgrenzen bei unverfallbaren Anwartschaften geändert, um Hindernisse für die Freizügigkeit von EU-Bürgern durch die betriebliche Altersversorgung zu beseitigen. Andererseits greifen im Rahmen der Handelsbilanz günstigere Abzinsungsregeln. Mehr erfahren N-Media-Images © Fotolia
 
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