die Juristerei hat für den Laien manchmal überraschende Entscheidungen parat. Hätten Sie zum Beispiel gedacht, dass es für eine rechtsradikale Partei rechtlich möglich ist, mit Plakaten zu werben, auf denen „Hängt die Grünen!“ steht? Das Verwaltungsgericht Chemnitz entschied: Die Plakate müssen einen Abstand von 100 Metern zu denen der Grünen haben, dann sei alles chico. Und dann sei auch das „kommunikative Anliegen“ der Rechten nicht beeinträchtigt. Na, so ein Glück, oder? Kommt nur mir das so vor, oder läuft da einiges gewaltig schief in Sachsen? Grundsätzlich legitim ist zwar das kommunikative Anliegen einer Gruppe Jugendlicher aus dem Norden, die mit den Kandidaten der großen Parteien über Klimaschutz reden wollen. Irritierend ist allerdings, dass sie das mit einem Hungerstreik erzwingen wollen. Nun stehen die Politiker vor einem Dilemma: erpressbar oder herzlos sein? Ich glaube, langsam wird’s höchste Zeit, dass endlich gewählt wird ... Einen wunderbaren Mittwoch wünscht Maik Koltermann chefredaktion@mopo.de PS: Falls er Ihnen gefällt, unser kleiner Newswecker, leiten Sie ihn gern an Freunde, Kollegen oder Ihre Familie weiter, das würde uns freuen. Wenn Sie diese Mail weitergeleitet bekommen haben: Hier können Sie kostenlos abonnieren |