Sehr geehrte Damen und Herren, sieben Klagen gegen das neue Bundestagswahlrecht wird das Bundesverfassungsgericht Ende April verhandeln. Sechs davon stammen aus dem jeweiligen Umfeld von CSU und Linkspartei – zweier Parteien also, deren parlamentarische Existenz durch das neue Wahlrecht gefährdet sein könnte, je nachdem, wie die nächste Bundestagswahl ausgeht.
Die siebte Klage hat Mehr Demokratie auf den Weg gebracht. Unsere Verfassungsbeschwerde ist besonders: Wir verteidigen die Interessen der Wählerinnen und Wähler. Alle haben ein Recht darauf, dass ihre Stimmen nicht im Papierkorb landen, wenn sie mal die „falsche“ Partei wählen. Die Fünf-Prozent-Hürde ist jetzt überhart. In dieser Form darf sie nicht bestehen bleiben. Dafür kämpfen wir. Gemeinsam mit 4.242 Mitklägerinnen und Mitklägern. Dass Karlsruhe unsere Wahlrechtsklage verhandelt, ist ein gutes Zeichen. Die obersten Richterinnen und Richter nehmen unsere Sorgen und Einwände ernst. Sie hätten unsere Beschwerde ja auch als unbegründet abweisen können. Doch das ist nicht geschehen. Mehr erfahren Sie nach der mündlichen Verhandlung Ende April. Und sonst? Wir haben gerade eine Webseite zu den Landtagswahlen in Ostdeutschland online gestellt („Mach doch.“). Den Link finden Sie weiter unten. Der OMNIBUS für direkte Demokratie sucht Mitfahrerinnen und Mitfahrer. Vielleicht haben Sie Interesse? Und: wir sind für einen Preis des Weltgipfels zur Informationsgesellschaft nominiert! Bitte stimmen Sie für uns ab. Die Frist endet bereits am kommenden Oster-Sonntag. Mehr finden Sie unter „Aktuelles“! Apropos Oster-Sonntag: Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie ein schönes und hoffentlich sonniges Osterfest! |