Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier.
Handwerkskammer Konstanz
Handwerk kompakt - Ausgabe 14/2024 vom 11. Juli 2024
© HWK KN
Liste "Starkes Handwerk – gemeinsam in die Zukunft" gewinnt Wahl

Die Liste 1 "Starkes Handwerk – gemeinsam in die Zukunft" von Vertrauensperson Werner Rottler hat die Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer Konstanz gewonnen. Die Wahlbeteiligung lag bei 19,34 Prozent. 

Für diese Fahrten zahlen Handwerker keine Maut

Dank einer Ausnahme für Handwerksbetriebe sind bestimmte Fahrten von der Maut befreit, etwa wenn Material, Ausrüstung oder Maschinen zum Einsatzort transportiert werden. Einige Regelungen sind allerdings nicht eindeutig. Was seit dem 1. Juli gilt und wo das Gesetz nicht ganz klar ist, lesen Sie in dem Beitrag. 

Arrow Das sind die Regeln
Finanzielle Vorteile beim Betriebswirt nutzen

Die Weiterbildung zum geprüften Betriebswirt startet wieder im Januar 2025 an der Bildungsakademie – in Voll- oder Teilzeit. Interessierte sollten sich jetzt noch günstige Konditionen sichern, da die Kursgebühren durch eine neue Prüfungsordnung voraussichtlich steigen werden.

Arrow Informationen zur Weiterbildung
Effektive Kundenpflege mit Webinaren

Webinare und Webworkshops sind ein wertvolles Instrument für die Kundenpflege. Handwerksbetriebe können mit den digitalen Formaten Produkte und Dienstleistungen vorstellen und Bestandskunden betreuen. Das Seminar des Kompetenzzentrums Smart Services zeigt am 18. Juli in Konstanz, wie Sie mit den Websessions Ihre Kunden ansprechen. 

Arrow Zum Seminar anmelden
Stark im Ehrenamt, stark fürs Handwerk

Viele Handwerker engagieren sich auch außerhalb ihrer Werkstatt, stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und packen ehrenamtlich mit an. Unter dem Motto "Zeit, zu machen" macht der Tag des Handwerks am 21. September 2024 dieses Engagement sichtbar. Zeigen Sie Ihr Herzensprojekt.

Arrow Beitrag einreichen
Reise unterstützt Markteinstieg in Finnland

Handwerksbetriebe aus dem Holzbausektor haben im November die Möglichkeit, Geschäftskontakte nach Finnland aufzubauen. Die Reise richtet sich an Betriebe, die nachhaltig und ressourceneffizient bauen. Die Schwerpunkte liegen auf dem Neubau und der Sanierung von Gebäuden sowie dem Brückenbau. Anmeldeschluss ist der 26. Juli.

Arrow Hier geht es nach Finnland
Bekifft am Arbeitsplatz, bekifft am Steuer: Was rechtlich gilt

Seit dem 1. April ist das Cannabisgesetz in Kraft. Jetzt hat der Bundesrat auch die dazugehörigen verkehrsrechtlichen Gesetzesänderungen gebilligt. Was bei der Arbeit und am Steuer künftig gilt und worauf Chefs achten müssen.

Arrow Das sollten Sie wissen
Aktien und Fonds: So werden Erträge besteuert

Als Anleger sollten Sie bei Ihren Finanzentscheidungen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die auf Kapitalerträge entfallenden Steuern werden von Ihrer Depotbank bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen.

Arrow Warum das wichtig ist
Nebenberufliche Selbstständigkeit: Steuerrisiko bei roten Zahlen

Wer als selbstständiger Handwerker nebenbei noch einen Hauptberuf ausübt oder sich als Rentner etwas dazuverdient, muss steuerlich aufpassen. Werden Gewinne erzielt, ist alles in Ordnung. Werden aber im Rahmen der selbstständigen Nebentätigkeit Verluste erwirtschaftet, kann es steuerlich problematisch werden.

Arrow Mehr Infos
Veranstaltung im Betrieb: Lohnsteuerpauschalierung abgelehnt?

Übersteigen die Kosten einer Betriebsveranstaltung 110 Euro je Teilnehmer, ist der übersteigende Betrag lohnsteuerpflichtig. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent erheben. Die Finanzämter lehnen die Pauschalbesteuerung aber häufig ab, wenn die Veranstaltung nur einem Teil der Belegschaft offen stand – zurecht?

Arrow Zum Steuertipp
Betriebsarzt-Pflicht für Arbeitgeber: Antworten auf wichtige Fragen

Der Betriebsarzt unterstützt Arbeitgeber dabei, Gefahrenquellen zu beseitigen und so die Anzahl der Unfälle im Betrieb zu vermindern. Schon ab einem Beschäftigten ist er Pflicht. Wo finden Arbeitgeber einen Arbeitsmediziner? Wer bezahlt ihn? Und darf der Betriebsarzt auch Krankmeldungen prüfen?

Arrow Zu den Antworten
Handwerk kompakt-Archiv
Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv.
Impressum
Handwerkskammer Konstanz
Hausanschrift:
Webersteig 3, 78462 Konstanz
Postanschrift:
Postfach 10 07 42, 78407 Konstanz
Telefon: 07531 205-0
Fax: 07531 16468
E-Mail: info@hwk-konstanz.de
Internet: hwk-konstanz.de

Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV)
Petra Schlitt-Kuhnt
Telefon: 07531 205-347
Fax: 07531 2056-347
E-Mail: petra.schlitt@hwk-konstanz.de
Handwerk kompakt erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen

Vertretungsberechtigte gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO)
Präsident Werner Rottler
Hauptgeschäftsführer Georg Hiltner
(Anschrift wie oben)

Zuständige Aufsichtsbehörde
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart
Datenschutz
Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.
Abmelden
Wenn Sie den Handwerk kompakt in Zukunft nicht mehr empfangen wollen, bitte hier klicken.