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Sehr geehrter Herr Do,

will der Vermieter ordentlich kündigen, muss er sich auf § 573 BGB stützen. Das Vorliegen eines „berechtigten Interesses“ hängt davon ab, ob die Generalklausel oder einer der Regeltatbestände greift. Egal, welche Seite Sie vertreten: Die Frage, ob Wohnraum wirtschaftlich verwertet oder für Eigenbedarf genutzt werden soll, kann entscheidend sein. Der BGH hat jetzt die Kündigungsgründe voneinander abgegrenzt und die Folgen für die Interessenabwägung aufgezeigt - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
Mietkündigung: Wirtschaftliche Verwertung oder Generalklausel? 
Wann besteht nach § 573 BGB ein „berechtigtes Interesse“ des Vermieters an einer Kündigung? Der BGH hat das Verhältnis der Generalklausel für Wohnraumkündigungen zu den im Gesetz typisierten Regeltatbeständen konkretisiert. Demnach kann sich auch aus den weiteren Umständen eine Nähe zu einer Verwertungskündigung ergeben. Im Streitfall wollte der Vermieter ein Wohngruppenprojekt umsetzen lassen. Mehr erfahren Petra Beerhalter © fotolia.de
 
Kündigungsfrist in der Probezeit 
Die kurze gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen innerhalb der Probezeit ist nur bei einer eindeutigen Vertragsgestaltung möglich. Das hat das BAG entschieden. Eine vertragliche Probezeit ist von der sechsmonatigen Wartezeit nach dem Kündigungsschutzgesetz abzugrenzen. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses und die Befristung der Probezeit sind auch nebeneinander möglich. Mehr erfahren VRD © fotolia.de
 
Krankenversorgung bei lebensbedrohlicher Erkrankung
Ein Anspruch auf Krankenversorgung kann sich auch unmittelbar aus der Verfassung ergeben. Insbesondere wenn sich bei einer Erkrankung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung keine Behandlungsmethoden ergeben. Allerdings muss dafür eine individuelle Notlage vorliegen, die durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnet ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Mehr erfahren
 
Entschädigung nach Flugannullierung
Fluggesellschaften, die nicht beweisen können, dass ein Fluggast über die Annullierung seines Flugs mindestens zwei Wochen vor Abflug unterrichtet worden ist, müssen auch dann eine Entschädigung zahlen, wenn die Buchung über einen Online-Reisevermittler erfolgt ist. Die Fluggesellschaft kann aber den Reisevermittler ggf. in Regress nehmen. Das hat der EuGH entschieden. Mehr erfahren
 
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