| Sehr geehrte Damen und Herren, hatten Sie schon mal Mandanten, die gegen das Erbrecht des Fiskus vorgehen wollten? Sowas kommt häufiger vor, als viele denken. Das staatliche Erbrecht greift, soweit es keine gesetzlichen oder testamentarischen Erben gibt. Aber wann genau ist das der Fall? Wie ist z.B. die Rechtslage, wenn es keine Kinder, Ehepartner, Geschwister oder lebendende Eltern gibt? In einem solchen Fall hat das OLG Braunschweig die Entscheidung des Nachlassgerichts korrigiert. Erfahren Sie mehr in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Ihre Deubner-Redaktion | |