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Sehr geehrter Herr Do,

Autodiebstahl kann jeden treffen. Aber zu beweisen, dass das Fahrzeug wirklich gestohlen wurde, ist naturgemäß schwierig. Wenn die Kaskoversicherung sich weigert zu zahlen, sind Sie als Anwalt am Zug. Die Umstände des Einzelfalls sind entscheidend, ob Ihr Mandant von der Kfz-Versicherung entschädigt wird - oder nicht. Ein Urteil des Landgerichts Coburg zeigt, wann Gerichte die Anforderungen an die Beweislast von Versicherten hochschrauben. Erfahren Sie mehr zu diesem Fall in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Kfz-Diebstahl: Wann muss die Kaskoversicherung zahlen?  
 
 

Wann muss die Teilkaskoversicherung zahlen, wenn der Versicherte einen Diebstahl seines Fahrzeugs behauptet? Welche Beweise muss er vorbringen? Das Landgericht Coburg hat die Klage eines Versicherten abgewiesen, weil der Vollbeweis für einen Kfz-Diebstahl nicht erbracht wurde. Das Gericht stellte erhöhte Beweisanforderungen, weil es Zweifel an der Darstellung des Versicherten hatte.

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  Arbeitsverträge: Eigenart der Arbeitsleistung als Sachgrund für Befristung  
 
 

Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann durch die Eigenart der Arbeitsleistung sachlich gerechtfertigt sein. Die Abwägung von Grundrechtspositionen ist insoweit Bestandteil der Prüfung des Sachgrunds. Das hat das BAG entschieden und damit die Klage eines langjährigen Schauspielers der Krimiserie „Der Alte“ abgewiesen, der sich gegen das Ende seiner Beschäftigung gewehrt hatte.

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  Grundbuchrechte des Nacherben vor dem Nacherbfall  
 
 

Nacherben können vor dem Nacherbfall mit der Beschwerde keine Eintragung eines Amtswiderspruchs nach § 53 GBO ins Grundbuch gegen die Eintragung des Eigentümers verlangen. Vor Eintritt des Nacherbfalls kann der Nacherbe eine relative Unwirksamkeit der Verfügung gemäß § 2113 BGB allenfalls durch eine Feststellungsklage geltend machen. Das hat das OLG München entschieden.

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  Polizeiliche Maßnahme als Arbeitsunfall  
 
 

Ist ein Arbeitnehmer allein infolge seiner beruflichen Tätigkeit polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt und erleidet dieser hierdurch einen Gesundheitsschaden, so ist das als Arbeitsunfall anzuerkennen. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden. Im Entscheidungsfall hatte sich eine Bahnmitarbeiterin einer ungerechtfertigten Leibesvisitation durch die Polizei unterziehen müssen.

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