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Lieber Herr Do,
das Werk ist im eigentlichen Sinne als Provisorium gedacht – und dennoch alles andere als ein zahnloser Tiger. Und anders als ein handelsüblicher Zahnersatz, dem vielleicht am weitesten verbreiteten Provisorium, hält das Grundgesetz schon sehr lange allen Belastungen stand. 

75 Jahre schon. 

„Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes: Heute wird die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat, der denkt bewegten Herzens daran, dass heute das neue Deutschland ersteht.“ Mit diesen feierlichen Worten richtete sich Bundeskanzler Konrad Adenauer nach Unterzeichnung des Grundgesetzes an die Bevökerung. Der Zeitpunkt der Ratifizierung war somit auch die Geburtsstunde der Bundesrepublik.  
Liegt da, wo es hingehört: Die Originalausgabe des Grundgesetzes wird im Deutschen Bundestag aufbewahrt
Im Gegensatz beispielsweise zu Amerika, wo viele Schulkinder die Namen der Gründerväter der USA auswendig lernen, kennt hierzulande allerdings kaum einer die Personen, die die bis heute gültige Verfassung ausarbeiteten und damit die Geschichte eines freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Deutschlands ermöglichten. Wer sind also unsere Gründerväter und -mütter? Ja, auch Frauen waren an der Erarbeitung des deutschen Grundgesetzes beteiligt, auch das ein Unterschied zur Entstehungsgeschichte der US-amerikanischen Verfassung.

Das deutsche Grundgesetz wurde vom sogenannten Parlamentarischen Rat beschlossen. Die 65 stimmberechtigten Mitglieder des Rates, die aus den Landtagen entsandt worden waren, gehörten unterschiedlichen Parteien an und waren teils Verfolgte des Naziregimes, teils Mitläufer. Um die Details des Gesetzestextes wurde immer wieder heftig gestritten. So mussten die nur vier weiblichen Mitglieder des Rates – angeführt von der resoluten SPD-Politikerin Elisabeth Selbert (1896-1986) – lange für den Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ kämpfen. Die männlichen Vertreter des Parlamentarischen Rates wollten eine so eindeutige Formulierung ursprünglich verhindern. So erklärte Theodor Heuss (FDP), der spätere erste Bundespräsident, es reiche, wenn die Frauen die gleichen staatsbürgerlichen Rechte bekämen. In der Familie aber sollte der Mann weiterhin in allen Angelegenheiten das letzte Wort haben.
Die „Mütter des Grundgesetzes“: Helene Wessel (Zentrumspartei), Helene Weber (CDU), Friederike Nadig (SPD) und Elisabeth Selbert (SPD)
Die Erarbeitung der Verfassung wurde maßgeblich von den westlichen Alliierten vorangetrieben, die Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs mit dem Sieg über die Nazis zu einem demokratischen Rechtsstaat verhelfen wollten. Schnell wurde in den ersten Nachkriegsjahren jedoch deutlich, dass eine Verfassung nach freiheitlich-westlichen Grundwerten mit den Ländern in der deutschen Ostzone nicht zu machen sei. Mit dem Grundgesetz wurde die Teilung Deutschlands manifestiert. Einerseits. Da andererseits aber die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten ausdrücklich als Verfassungsziel mit zwei Artikeln in das Schriftstück eingearbeitet wurde, galt das Grundgesetz fortan als Provisorium – was auch dadurch deutlich wurde, dass die Gründer das Grundgesetz offiziell nicht als „Verfassung“ deklarierten. 

Mit dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990 beschlossen die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik, die Wiederherstellung der staatlichen Einheit auf der Grundlage des Artikels 23 GG a.F. zu vollziehen. Eine andere, zeitlich aber natürlich weitaus langwierigere und aufwändigere Möglichkeit wäre es gewesen, gemeinsam ein neues Grundgesetz – und damit eine gesamtdeutsche Verfassung – zu erarbeiten. Diese Lösung, die das Grundgesetz immer vorsah, wurde von den beteiligten Regierungspolitikern allerdings nicht ernsthaft in Erwägung gezogen. Eine juristische Ausarbeitung einer vollkommen neuen Verfassung hätte sich über viele Monate, wenn nicht gar Jahre hingezogen. Man fürchtete deshalb (sicher nicht zu Unrecht), dass sich das historische Zeitfenster für die deutsche Wiedervereinigung vor Vollendung des neuen Grundgesetzes geschlossen hätte – und das Vorhaben eines vereinten Deutschlands damit gescheitert wäre. 

Das deutsche Grundgesetz wurde in den vergangenen 75 Jahren immer wieder ergänzt und angepasst. Seit 1949 besteht es aus einer Präambel und 146 Artikeln. Nach 67 Änderungen hat sich die Fülle an Texten und Formulierungen allerdings nahezu verdoppelt. Und obwohl es aufgrund seiner starken föderalen Prägung, die auf den schon zu Beginn sehr starken Einfluss der Landesparlamente zurückzuführen ist, immer wieder Kritik hervorruft, hat sich das deutsche Grundgesetz als Verfassung über die Jahrzehnte bewährt. 

Es ist deshalb nicht ganz frei von Ironie, dass genau in diesen Tagen – da Deutschland sein Grundgesetz feiert – Personen vor Gericht stehen, die mit hoher krimineller Energie mutmaßlich daran beteiligt waren, unsere freiheitliche Grundordnung anzugreifen. Und das notfalls auch mit Waffengewalt. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft müssen sich aktuell 26 Verschwörer aus der sogenannten „Reichsbürger“-Szene vor Gericht verantworten. Ende April wurde das Verfahren gegen einige der Angeklagten in Stuttgart eröffnet, seit gestern steht mit Heinrich XIII. Prinz Reuß einer der mutmaßlichen Köpfe der Umsturz-Bewegung vor Gericht. Am 18. Juni soll in München ein drittes Verfahren gegen Mitglieder der Gruppe eröffnet werden. Das Verschwörer-Netzwerk, zu dem die frühere Richterin und AfD-Abgeordnete Birgit Malsack-Winkemann genauso zählen soll wie Maximilian Eder, ein ehemaliger Bundeswehroffizier und Stabschef des Kommandos Spezialkräfte KSK, hat laut Anklage einen gewaltsamen Umsturz in Deutschland geplant. Auf Basis ihrer ideologischen Überzeugung habe die Gruppe um Prinz Reuß Pläne verfolgt, gewaltsam in den Deutschen Bundestag einzudringen, um dort Abgeordnete und womöglich Regierungsmitglieder festzunehmen. Dass es sich bei den Angeklagten vermutlich nicht um harmlose Spinner handelt, darauf lässt auch ein spektakulärer Fund der Polizei schließen. Bei den Ermittlungen gegen die „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß hatten die Sicherheitsbehörden 2023 Hunderte Waffen und Zehntausende Munitionsteile sichergestellt. Bislang wurden bei Durchsuchungen 362 Schusswaffen, 347 Hieb- und Stichwaffen sowie 148.761 Munitionsteile gefunden.
Nur noch in Begleitung: Maximilian Eder wird nach der Verhandlung am 21. Mai von SEK-Beamten abgeholt
Credit: Imago
Zurück zum doch so schützenswerten Grundgesetz. Der Journalist Oliver Wurm hat der deutschen Verfassung ein mehrfach preisgekröntes, buchähnliches Sonderheft gewidmet. Ich möchte Ihnen dieses Werk wärmstens ans Herz legen. Schöner und klarer wurden die Worte, die das Fundament unserer freiheitlichen Grundordnung bilden, nie zuvor in Form gebracht. Das 100 Seiten starke Magazin ist zeitgemäß gestaltet und enthält nebem dem vollständigen Gesetzestext eine allgemeine Erklärung der Menschenrechte und einen 16-seitigen Infografik-Teil „Deutschland verstehen“: Hier können Sie das Grundgesetz bestellen.
Magazin-Macher: Andreas Volleritsch und Oliver Wurm haben das Grundgesetz als Magazin herausgebracht
Warum sind 75 Jahre Grundgesetz ein Grund zu feiern?

„Das Besondere am Grundgesetz ist, dass hier erstmals eine deutsche Verfassung auf dem Prinzip der Menschenwürde aufgebaut wurde“
, sagt Gerhart Baum. Der 90-jährige FDP-Politiker und frühere Bundesinnenminister arbeitet bis heute als Rechtsanwalt. „Im Gegensatz zur Weimarer Verfassung bindet das Grundgesetz die gesamte Staatsgewalt an die Grundrechte“, so Baum gegenüber der Deutschen Presseagentur. Denn einige der wichtigsten Grundrechte haben Ewigkeitscharakter – das heißt, ihre Einschränkung ist auch durch Parlamentsbeschluss nicht möglich. Die 146 Artikel unserer Verfassung zeigen also, welche Lehren die Gründerväter und -mütter unserer Republik aus den Jahren der Nazi-Diktatur gezogen haben. Und warum ein „Nie wieder“ keine abgedroschene Wahlkampfparole ist, sondern als Leitmotiv über allen Artikeln unserer Verfassung steht. Denn: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Herzlichst,

Ihr
Florian Boitin, Chefredakteur
boitin@playboy.de
Kleiner Funfact am Schluss: Gemeinsam mit den Mitgliedern der KPD stimmte vor 75 Jahren der mehrheitlich mit CSU-Abgeordneten besetzte Bayerische Landtag auf Antrag der Regierung gegen die Ratifizierung des Grundgesetzes.
 
 
 

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