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Profi-Tipps für effizientes Arbeiten im Büro | | | | Warum Sie „gewähren“ und „einräumen“ besser nicht in Ihrer Korrespondenz verwenden solltenLiebe Leserin, lieber Leser, wenn es wie in Friedrich Schillers Gedicht um „Die Bürgschaft“ geht, darf der bekehrte Tyrann am Schluss zu den treuen Freunden sagen: „So nehmet auch mich zum Genossen an. Ich sei, gewährt mir die Bitte, in eurem Bunde der Dritte.“ Was aber, wenn eine Bank schreibt: „Nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewähren wir Ihnen einen Kredit“? Wie würden Sie sich fühlen, wären Sie der Kreditnehmer? Wie wirkt das, wenn Ihnen ein Lieferant einen Mengenrabatt gewährt? | |
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| Gewähren bedeutet: etwas zugestehen, eine Gunst erweisen, ein Gesuch bewilligen. Das hat mit Gnade zu tun oder mit der herablassenden Milde, wie sie von Menschen ausgeht, die (Voll-)Macht haben über andere Menschen. Kunden, denen großherzig gewährt wird, kommen sich vor wie Bittsteller. Ersetzen Sie „gewähren“ auch nicht durch „überlassen“ oder „einräumen“, das klingt ähnlich gnädig. Ohnehin ist es besser, die Wohnung mit schönen Möbeln einzuräumen, als einzuräumen – also zuzugeben –, dass wir keinen guten Stil haben. So nicht | Besser so |
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Claudia Marbach Chefredakteurin des SekretärinnenBriefeManagers und des Sekretärinnen-Handbuchs |
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