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Was Mandanten, die in die EU exportieren, beachten müssen:

BFH und BMF fordern neue Nachweise für steuerfreie Lieferungen!
 
     
     
  Sehr geehrter Herr Do,

immer mehr kleine und mittelständische Unternehmen wagen sich an die EU-Exporte. Doch die wenigsten durchblicken die dazugehörigen umsatzsteuerlichen Regelungen.

Kein Wunder: Der Grundfall des innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts und die dabei geltenden Bedingungen der Steuerfreiheit sind schon komplex genug. Und jetzt kommen auch noch BFH und BMF mit wackeligen neuen Nachweisanforderungen dazu. Noch mehr Bestimmungen und Regeln in einem eh schon überfrachteten Leistungsbereich!

Helfen Sie Ihren Mandanten, die neuen Anforderungen richtig zu bewerten. Informieren Sie proaktiv und ausführlich über die Grundlagen und klären Sie über die wichtigsten Sonderfälle auf mit der „Mandaten-Information: Neue Nachweise für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen?“. Sensibilisieren Sie Ihre Mandanten für die problematischen Konstellationen und ermuntern Sie sie, rechtzeitig Ihren Rat zu suchen, bevor es nachher zu bösen Überraschungen kommt.

Konkret informiert die „Mandanten-Information: Neue Nachweise für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen?“ über diese Themen:


  Die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
  Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
  Das innergemeinschaftliche Reihengeschäft
  Neues zur Bestimmung der bewegten Lieferung
  Neues zur gebrochenen Beförderung oder Versendung
  Die Bedeutung der Neuerungen für die Unternehmenspraxis
  Mit zahlreichen Beispielen verdeutlicht und Schaubildern illustriert

Bestellen Sie gleich Ihre Exemplare der neuen „Mandanten-Information: Neue Nachweise für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen?“ und klären Sie Ihre Mandanten auf!

 
     
     
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  Schöner, bunter, besser  
     
 
Die neue Mandanten-Information erhalten Sie jetzt im attraktiven Zweifarbdruck mit einem neuen, aufgeräumten Layout. Mehr Lesekomfort und eine schönere Optik – gerne ergänzen wir Ihren Briefkopf oder Ihr Kanzleilogo im oberen Drittel der ersten Seite. Klicken Sie dazu einfach das Bestellfeld „mit Briefkopf“ an und schicken Sie uns Ihren Original-Briefkopf oder Ihr Original-Logo als PDF zu. Der Eindruck in schwarz-weiß kostet 34 € pauschal. Für farbige Eindrucke berechnen wir Ihnen pauschal 130 €.

Ja, ich bestelle die Mandanten-Information: Neue Nachweise für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen?
 
     
  Mandanten-Information: Neue Nachweise für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen?  
     
 
Umfang: 8 Seiten, kein Fundstellenverzeichnis, sofort lieferbar

ab 25 Stück   je 2,25 €
ab 50 Stück   je 2,05 €
ab 100 Stück   je 1,85 €
ab 200 Stück   je 1,75 €

einmalige Pauschale für Briefkopf-Eindruck
schwarz-weiß:   34,00 €
farbig:   130,00 €

Datei ohne Briefkopf-Einarbeitung:   139,00 €
Datei mit Briefkopf-Einarbeitung:   154,00 €
 
     
     
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