Wir informieren Sie zur EÜR
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Sehr geehrter Herr Do, als Selbstständiger müssen Sie jährlich ermitteln, welchen Gewinn oder Verlust Sie erwirtschaften. Aber auch unterjährig verschaffen Sie sich mit der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) selbst einen guten Überblick über Ihre wirtschaftliche Lage. In unserem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie die EÜR gut aufsetzen können. Am besten lassen Sie sich dabei von unserem EÜR-Rechner helfen. Wenn Sie noch weitere Kennzahlen brauchen, um Ihr Business einzuschätzen, können Sie sich auch mit unserem eBook gezielt über Deckungsbeitragsrechnung informieren. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen, Ihre Lexware Redaktion
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EÜR: So erstellen Sie Ihre Einnahmen-Überschussrechnung selbstFür Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer ist die Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) meist einfacher und weniger zeitintensiv als die Aufstellung eines Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, wie Sie eine EÜR grundsätzlich selbst ausfüllen können.
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Einnahmen-Überschussrechnung leicht gemachtMit dem EÜR-Rechner wird die Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung zum Kinderspiel: Einnahmen und Ausgaben werden zentral erfasst und die Konten lassen sich flexibel verwalten. Besonders einfach ist die Abwicklung von regelmäßigen Buchungen. So haben Sie im Handumdrehen alle Daten für das Finanzamt beisammen!
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eBook DeckungsbeitragsrechnungMit dem Deckungsbeitrag sehen Sie auf einen Blick, ob die erzielten Umsätze eines Produkts oder Geschäftszweigs in einem gesunden Verhältnis zu den aufgewendeten Kosten stehen. Mit dem eBook lernen Sie kompakt und praxisorientiert, wie Sie den Deckungsbeitrag einsetzen können: als wichtige betriebswirtschaftliche Entscheidungshilfeum Rentabilitäten einzuschätzenbei der Kalkulation und Wirtschaftlichkeitsrechnung
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Unternehmertag „Jahresabschluss & Gewinnermittlung“: Exklusive Online-Aktion am 21. März 2018Welche Vorschriften und Fristen müssen Sie beim Jahresabschluss berücksichtigen? Wie bereiten Sie sich optimal vor? Welche Steuersparmöglichkeiten gibt es? All das erfahren Sie am 21. März auf unserer Aktionsseite mit Experten-Tipps, Online-Produktschulungen zum Jahresabschluss mit Lexware buchhaltung, Checklisten u.v.m. Sichern Sie sich am besten gleich einen Platz für die Online-Produktschulung zum exklusiven Sonderpreis!
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Impressum
Die Redaktion erreichen Sie unter: redaktion@lexware.de Redaktion: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Lexware Online-Redaktion Munzinger Straße 9 79111 Freiburg Unsere Adresse im Internet: w w w. lexware. de Kommanditgesellschaft, Sitz und Registergericht Freiburg HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz und Registergericht Freiburg HRB 5557; Martin Laqua
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