Loading...
|
|
So schützen Sie sich vor der 14.000-Euro-Falle bei der Elternzeit
Unglaublich, aber wahr: 14.000 Euro muss ein Arbeitgeber jetzt zahlen, der eine Mitarbeiterin nach der Rückkehr aus der Elternzeit nicht in Teilzeit beschäftigen kann.
Dabei hätte er mit einem kleinen Kniff das Thema „Teilzeit statt Vollzeit nach der Elternzeit“ vermeiden können.
Wie es geht – und warum Sie NIEMALS eine Arbeitnehmerin während der Elternzeit in Teilzeit beschäftigen dürfen, die Sie nach der Elternzeit nur noch in Vollzeit beschäftigen können oder wollen:
Das verrät Ihnen der neue Arbeitgeberreport „Mutterschutz und Elternzeit“, den Sie jetzt sofort downloaden können.
1 Klick hier – und er kommt GRATIS zu Ihnen!
DER Muster-Arbeitsvertrag jetzt kostenlos für Sie, wenn Sie hier klicken!
Werden Sie in den nächsten Wochen einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Mitarbeiter abschließen?
Dann lassen Sie sich mein heutiges exklusives Gratis-Angebot nicht entgehen: den Ratgeber „Arbeitsvertrag“ zum kostenlosen Download.
Darin erhalten Sie einen Überblick über alle relevanten Fragen rund um das Thema Arbeitsverträge mit vielen Tipps und Arbeitshilfen zur Vertragsgestaltung:
Weshalb unklare Vertragsbestimmungen zu Ihren Lasten gehen und wie Sie dies vermeiden Wie Sie Bewerber von einem unüberlegten Widerruf der Vertragszusage abhalten können Warum Sie Mitarbeiteransprüche zeitlich begrenzen sollten Wie Sie sich im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung Ihre Fortbildungskosten erstatten lassen Was Sie für eine wirksame Freistellung regeln sollten + Ihr rechtssicherer Muster-ArbeitsvertragErgreifen Sie diese Chance! Mit dem Ratgeber „Arbeitsvertrag“ gestalten Sie ab sofort alle Arbeitsverträge zu Ihrem Vorteil.
PERSONAL UND ARBEITSRECHTBildungsurlaub: Bezahlte Freistellung nach Landesgesetz möglich11.08.2017Arbeitnehmern, die sich weiterbilden wollen, sollten Sie keine Steine in den Weg legen. Schließlich profitieren auch Sie von den zusätzlichen Kenntnissen. Seminartourismus, unabhängig von einem Nutzen für die berufliche Tätigkeit, können Sie aber einen Riegel vorschieben. Jedenfalls müssen Sie dann entsprechende Freistellungen nicht auch noch nach den einschlägigen Landesgesetzen bezahlen.Schwerbehinderte Mitarbeiter: Was Sie als Arbeitgeber beachten sollten10.08.2017Aufgrund der demografischen Entwicklung steigt auch die Zahl der schwerbehinderten Menschen. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet dies, dass Sie zukünftig auch häufiger mit den speziellen Herausforderungen konfrontiert werden, welche die Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer mit sich bringt.FINANZEN UND STEUERNSo verteilen Sie steuerfrei Gutscheine an Ihre Mitarbeiter07.08.2017Gemäß § 8 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bleiben Sachbezüge – dazu zählen unter gewissen Voraussetzungen auch Gutscheine, die Sie an Ihre Mitarbeiter ausgeben – bis 44 € pro Jahr und Mitarbeiter lohnsteuerfrei. Eine effektive Maßnahme, um den Nettolohn zu verbessern und ein attraktives Entgelt- extra zur Motivation Ihrer Mitarbeiter.Nutzen Sie diese Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Grundstückspreises29.07.2017Für die Abschreibung von Gebäuden, § 7 Abs. 4 bis 5a EStG, ist es in der Praxis häufig erforderlich, dass Sie den Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück auf das Gebäude, das der Abnutzung unterliegt, sowie den nicht abnutzbaren Grund und Boden aufteilen. Nach der höchst richterlichen Rechtsprechung ist ein Gesamtkaufpreis für ein bebautes Grundstück nicht nach der sogenannten Restwertmethode, sondern nach dem Verhältnis der Verkehrswerte oder Teilwerte auf den Grund und Boden einerseits sowie das Gebäude andererseits aufzuteilen. Anzeige
GRATIS-USB-Stick im Wert von 249 Euro – heute kostenlos als Geschenk für Sie!
Mit diesem Stick beginnt Ihre Erfolgs-Story 2017
GRATIS hier anfordern.
Stellen Sie sich vor, Sie haben ab sofort die besten Mustertexte, Briefe und Checklisten für alle Ihre Aufgaben – perfekt formuliert und vom Experten geprüft! Zum Beispiel:
All das finden Sie auf dem neuen USB-Stick für Selbstständige – Ihr Schlüssel zum Durchbruch 2017!
Bitte beachten Sie: Diesen Premium-USB-Stick mit dem kompletten Handwerkszeug der erfolgreichsten Selbstständigen stellen wir maximal 99 Lesern zur Verfügung. Durch die strenge Limitierung ist sichergestellt, dass Ihre Konkurrenten kein Exemplar bekommen.
MARKETING UND VERTRIEBWarum Sie auch als B2B-Unternehmen von Facebook profitieren können03.08.2017Erfolgreich Verkaufen im Business-to-Business-Bereich und dabei Facebook nutzen? Ich kenne zahlreiche Vertriebler, die dieser Idee immer noch skeptisch gegenüberstehen. Facebook, das sei doch nur etwas für Konsumenten, sagen sie. Hier möchte ich widersprechen, denn mittlerweile sind weltweit mehr als eine Milliarde Menschen bei Facebook aktiv, darunter auch die von B2B-Unternehmen gesuchten „Entscheider“.Stichwort: Digitale Transformation. Was sie leisten kann01.08.2017Die Digitale Transformation macht heute vor kaum einem Unternehmen mehr halt, denn: Die Digitale Transformation beschreibt einen Prozess, in dem sich digitale Technologien kontinuierlich und stetig schneller weiterentwickeln. Motivator und Motor für die Entwicklungsrichtung ist stets der Kundenwunsch. Welche Rolle sogenannte „Enabler“ und das Pendant dazu – die „Akteure“ – spielen und wie das theoretische Konstrukt in der Praxis aussieht, soll dieser Beitrag zeigen.ARBEITSSICHERHEITWie Sie bei einer Havarie im Betrieb vorgehen sollten16.08.2017Bei Havarien oder vergleichbaren Unfällen kommt es nicht selten vor, dass Umweltschadstoffe teilweise in großen Mengen freigesetzt werden und Mitarbeiter, Boden oder Grundwasser gefährden. Große Industriebetriebe, die von solchen Risiken betroffen sind, haben meist umfassende Havariepläne, die eine kurzfristige und lückenlose Gefahrenbeseitigung regeln. Dadurch lassen sich nicht nur die Gefahren für Mensch und Umwelt, sondern auch die ökonomischen Dimensionen des Schadens begrenzen. Doch wie reagieren kleine und mittlere Unternehmen am besten auf eine potenzielle Gefährdung? Wie zeigen Ihnen nachfolgend, worauf Sie achten sollten.Einen guten Bildschirmarbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter einrichten14.08.2017Bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen denkt man oft an einen tollen, rückenschonenden Bürostuhl oder an ein Stehpult. Dabei wird aber ein entscheidender Faktor vergessen: Viele von uns arbeiten am Komputer. Gerade diese Bildschirmarbeit belastet die Augen. Oft ist der Bildschirm nicht hoch genug aufgestellt, sodass man sich eine schlechte Haltung angewöhnt. Vermeiden Sie diese Gefahren, indem Sie eine Betriebsvereinbarung zur gesundheitsfördernden Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen schließen. AnzeigeSteuerfalle Firmen-Pkw? Mit Ihnen doch nicht, denn ...
... wir haben für Sie gleich 3 Excel-Tools erstellt, mit denen die steuergünstigste Abrechnung des Firmen-Pkw plötzlich ganz einfach und 100 % finanzamtsicher wird!
Nur so viel vorab: „Wenn diese Excel-Tools in alle Unternehmen kommen, kann der Betriebsprüfer einpacken“ hat uns ein ehemaliger Betriebsprüfer gesagt, dem wir diese 3 Excel-Tools vorab gezeigt haben. Und das heißt:
Endlich besitzen Sie eine adäquate Waffe, um sich nie mehr Sorgen rund um die finanzamtgerechte und trotzdem steuergünstige PKW-Abrechnung im Betrieb zu machen. Und das Beste:
Sie erhalten diese 3 cleveren Excel-Tools GRATIS. Sie brauchen nur hier zu klicken!
Warum nur wirklich schlechte Führungskräfte mit Ihren Mitarbeitern noch jährliche Zielvereinbarungsgespräche führen …
… und wie gekonnte Mitarbeiter-Motivation 2017 wirklich aussieht:
Das verrät Ihnen der neue Führungskräfte-Spezial-Report „Mitarbeiter-Motivation 2017“. Sie erhalten ihn gratis, wenn Sie jetzt hier klicken.
|
Loading...
Loading...