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Sehr geehrter Herr Do,

der BFH hat wieder ein Urteil zum Dauerbrenner Aufzeichnungspflichten bei Bareinnahmen gefällt. Wenn Sie Ihre Mandanten hierzu beraten wollen, muss klar sein, was überhaupt als Kasse gilt und welche Art der Aufzeichnung vorliegt. Denn daraus ergeben sich die Pflichten Ihrer Mandanten und mögliche Anforderungen an das Kassensystem. Da wird Sie die aktuelle Entscheidung interessieren, zumal der BFH zumindest bei der Schätzung dem Finanzamt widersprochen hat - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Barumsätze: Was gilt als Kasse und wann darf geschätzt werden?  
 
 

Der BFH hat entschieden, dass Geldspeicher von Geldeinwurfautomaten als Kassen gelten und kassensturzfähig sein müssen. Hinzuschätzungen, die einen (Un-)Sicherheitszuschlag beinhalten, müssen ausreichend begründet werden und anerkannten Grundsätzen entsprechen. Der BFH äußerte sich zudem dazu, welche steuerliche Bedeutung die Übertragung eines Firmennamens bei einer Betriebsveräußerung hat.

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  Unternehmensübertragung: Versorgungsrente als Sonderausgabe?  
 
 

Versorgungsleistungen können bei der Übertragung eines mindestens 50%igen GmbH-Anteils als Sonderausgaben abzugsfähig sein. Der BFH hat klargestellt, dass eine Versorgungsrente als Gegenleistung für die Übertragung von GmbH-Anteilen nur dann als Sonderausgabe gilt, wenn der Übergeber nicht mehr Geschäftsführer ist. Im Streitfall ging es um die Regelung einer familiären Unternehmensnachfolge.

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