Liebe Leserin, lieber Leser,
was hat Barrierefreiheit mit Vermarktung, Marketing und Werbung zu tun? Eine ganze Menge. Ab dem 28. Juni sind Medienschaffende, Werbungtreibende und Content-Anbieter dazu verpflichtet, ihre Inhalte für Menschen mit Behinderungen leicht zugänglich zu machen. Dann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Und das hat auch Auswirkungen auf die Vermarktung.
Für barrierefreie Inhalte gibt es viele gute Gründe:
- 16,6 Mio. Deutsche sind betroffen
- Die Optimierung kann das SEO-Ranking verbessern
- Auch das Ranking bei der KI-Suche (Perplexity, SearchGPT, Gemini)
- Es erhöht es die Attraktivität für junge Bewerbende
- Und außerdem gehören Inklusion und Teilhabe zu unseren sozialen Grundwerten
Im neuen MEEDIA-Dossier dreht sich also alles um die Barrierefreiheit – und was das BFSG wirklich bedeutet. Außerdem geht es um UX, Customer Centricity und die Frage: Wo fängt man an?
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