| So kommen Sie zu aussagekräftigen Informationen über Ihre Kunden | | Liebe Leserin, lieber Leser,
das ist der einfachste Weg für Sie, sich über einen Kunden zu informieren: Beauftragen Sie Ihre Hausbank, von der Bank Ihres Kunden eine Auskunft über den Kunden einzuholen.
Üblich ist ein solches Vorgehen, wenn Ihr potenzieller Vertragspartner ein Geschäftskunde ist; dann wird er seine Bank ermächtigt haben, Auskünfte über ihn zu erteilen. Die Bank fragt ihn schon bei der Einrichtung der Geschäftskonten danach.
Hat der Kunde etwas zu verbergen?
Achtung! Der Geschäftskunde hat seiner Bank untersagt, Informationen über ihn herauszugeben? Das sollte Sie misstrauisch machen, denn es verstößt gegen gängige Sitten. Entweder will der Kunde etwas verschweigen (z. B. Zahlungsprobleme), oder er verfolgt eine generell zurückhaltende Informationspolitik und möchte ohne konkreten Anlass nichts von sich preisgeben.
Bitten Sie den Kunden dann, er möge der Bank erlauben, Ihnen eine Auskunft zu erteilen, da Sie in Vorleistung gehen und daher ein berechtigtes Informationsinteresse haben. Schlägt der Kunde Ihnen das ab, nehmen Sie von dem Geschäft besser Abstand.
Auch über einen Privatkunden können Sie eine Bankauskunft einholen. Seiner Bank wird aber keine generelle Ermächtigung von ihm vorliegen, sodass sie zuvor bei ihm nachfragt. Klären Sie also schon im Vorfeld mit dem Kunden, ob er einverstanden ist. Rechnen Sie aber mit Skepsis, da dieses Instrument im Privatbereich kaum bekannt ist. Wenn es nicht um einen großen und wichtigen Auftrag geht, bei dem Sie mit Verständnis rechnen können, weichen Sie besser auf Möglichkeit 2 aus.
Wenn Sie eine Bankauskunft einholen wollen, reichen Sie dazu bei Ihrem Kreditinstitut eine formlose schriftliche Anfrage ein. Telefonische Anfragen werden nur in wenigen Ausnahmefällen angenommen und bearbeitet.
Geben Sie in Ihrer Anfrage den Namen und die Sparkasse oder Bank an, bei der Ihr Geschäftspartner Kunde ist (aus Geschäftsbriefen ersichtlich oder den Kunden danach fragen). Nennen Sie zudem einen Grund, weshalb Sie ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben (z.B. ein sich anbahnendes Vertragsverhältnis).
Ist der zu überprüfende Auftraggeber Kunde beim gleichen Kreditinstitut wie Sie, erteilt das die Auskunft direkt an Sie. Ist er Kunde bei einer anderen Bank, leitet Ihr Kreditinstitut die Anfrage dorthin weiter und bekommt auch die Antwort zurück, die es dann an Sie weitergibt.
Das erfahren Sie in der Bankauskunft
Die Bankauskunft ist standardisiert. Sie enthält keine konkreten Zahlen oder Informationen zum Kontostand, sondern eine Einschätzung der Bonität und Kreditwürdigkeit Ihres (potenziellen) Vertragspartners. Enthalten sind allgemeine Aussagen zu folgenden 3 Bereichen:
1. Geschäftsverbindung und Kontoführung (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung, ob aktuell Kredite gewährt werden)
2. finanzielle und wirtschaftliche Verhältnisse (Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit und der Gesamtverhältnisse)
3. Kreditbeurteilung (z. B. Einschätzung der Kontoführung und des bisherigen Zahlungsverhaltens)
Bankauskünfte müssen der Wahrheit entsprechen, und es dürfen darin keine wesentlichen Informationen verschwiegen werden. Negative Merkmale wie Schufa- Einträge, Scheck- und Lastschriftrückgaben oder Ähnliches müssen – soweit sie der Bank bekannt sind – in der Auskunft enthalten sein.
Die Auskunft kann allerdings lediglich Informationen beinhalten, die die Bank zum Zeitpunkt der Anfrage kennt. Dritte befragt die Bank nicht, und sie stellt auch keine Prognosen zur künftigen Entwicklung ihres Kunden. Deshalb kann es sinnvoll sein, in regelmäßigen Abständen Bankauskünfte über wichtige Kunden einzuholen, um Veränderungen zeitnah mitzubekommen.
Für die Bankauskunft wird Ihr Institut eine Gebühr verlangen. Diese liegt bei etwa 12 bis 20 € pro Auskunft. | |
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