| das neue Vereinsjahr 2025 – was kommt auf die vielen gemeinnützigen Vereine zu, auf was sollte unbedingt geachtet werden? Wir geben Ihnen in diesem Newsletter einen kurzen Überblick! Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit! Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
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Was kommt 2025 auf die Vereine zu?
Es gibt durchaus bereits einige feststehende wichtige Änderungen im Steuerrecht, aber insbesondere bei der Sozialversicherung. Zum Beitrag >
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Die Nutzung des Übungsleiterfreibetrags und Ehrenamtsfreibetrags durch gemeinnützige Vereine ab 2025
Diese schriftliche und unterschriebene Bestätigung muss nun auch für 2025 von dem eingesetzten Übungsleiter dem Verein als Arbeitgeber vorliegen, dies ist eine Pflichtvorgabe nach den Lohnsteueränderungsrichtlinien 2024. Zum Beitrag >
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Keine Steuer-Chancen für den Mitgliedsbeitrag zum Fitnessstudio!
Sportvereine kennen das Problem: die gezahlten Mitgliedsbeiträge zum gemeinnützigen e.V. oder auch zum Sportförderverein sind leider nicht als Spenden abzugsfähig und werden nicht beim Mitglied und für seine Steuererklärung vom Finanzamt anerkannt. Zum Beitrag >
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Versicherungsschutz für Tanken auf dem Weg zur Arbeitsstelle?
Das ist neu: Wird der Treibstoff knapp, zählt die Unterbrechung mit der Fahrt zur nächstgelegenen Tankstelle, um dort zu Tanken für die direkte Weiterfahrt zur Arbeit, egal ob mit Pkw oder Roller, nicht als Vorbereitungshandlung zum Erreichen des Arbeitsplatzes. Zum Beitrag >
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Finanzielle Sicherheit für Vereine | Mitgliedsbeiträge allein reichen oft nicht mehr aus, um den Vereinsbetrieb zu sichern. Zuwendungen, Projekte, Fundraising, aber auch Sponsoring sind weitere wichtige Finanzierungsquellen. Das Buch zeigt mit vielen Praxisbeispielen, wie es gelingt, diese finanziellen Mittel zu erschließen.
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