Wattenrat


Ist das ´Volksbegehren Artenvielfalt´ tot? BUND und NABU kungeln mit Landesregierung und Bauernfunktionären

Posted: 30 Oct 2020 04:05 AM PDT

„Unland“ nennt der Bauer nicht nutzbares Feuchgründland, das hier zerstört wurde, Swartwolder Kolk, LK Leer – Foto (C): Eilert Voß

Ist das „Volksbegehren Artenvielfalt“ in Niedersachsen, vom NABU und den Grünen initiiert, tot, obwohl dafür immer noch Unterschriften gesammelt werden? Die am 29. Oktober 2020 vom Niedersächsischen Umweltministerium veröffentlichte Pressemitteilung (siehe unten) legt das nahe: „Ein guter Tag für unsere Umwelt: Niedersächsischer Weg schafft hier und jetzt mehr Natur- und Artenschutz“. Der nicht gerade als natur- und artenschutzaffine bekannte Umweltminister Olaf Lies (SPD) kommentiert das so: „Alle Partner [sic!] haben zwar Zugeständnisse gemacht – aber es hat sich gelohnt! Diese Einigung ist historisch einmalig und alle finden sich darin wieder. Natur- und Artenschutz hat in Niedersachsen einen in seiner bisherigen Geschichte nie gekannten Stellenwert.“

Nur, für wen hat es sich gelohnt? Z.B. für die Landwirte :“Landwirte schützen Wiesenvögel. Der Wiesenvogelschutz hat mit der Vereinbarung einen neuen Rahmen erhalten. Zukünftig werden Landwirte freiwillig zum Schutz von Wiesenbrütern später mähen und Gelege- und Kükenschutz durchführen. Hierfür werden sie angemessen bezahlt.“

Das Grünland-Problem

Ein Hohn: Wiesenvögel wurden und werden auch in EU-Vogelschutzgebieten flächendeckend ausgemäht, obwohl Bauern bereits seit Jahren erhebliche Subventionen  aus EU-ELER-Mitteln für die Entwicklung des ländlichen Raumes mit der Zielsetzung „Naturschutz und Biodiversitätsförderung“ erhalten. Schon der bestehende Vertragsnaturschutz“ mit  Landwirten bei realen oder vermeintlichen Gänsefraßschäden in den Überwinterungsgebieten (EU-Vogelschutzgebiete!) hat nicht funktioniert. Bauernfunktionäre fordern hier neben der Bejagung der Gänse auch höhere Kompensationszahlungen. Nun soll der Berufsstand mit der stets offenen Hand zusätzlich noch mehr Geld für „freiwilligen“ Schutz bekommen, der kaum kontrolliert wird, unterstützt von Naturschutzverbänden. Grünland wird seit Jahren trockengelegt. Aus ehemals artenreichen Feuchtwiesen mit den darauf wachsenden Wildpflanzen und den darauf spezialisierten Insekten wurden und werden eintönige Silagegrasplantagen, für die Milchbauern und die Massentierhaltung in immer größer werdenden Laufställen. Ist diese Entwicklung in den entrückten Geschäftsstellen von BUND und NABU unbemerkt geblieben? Was haben die Verbände für den Deal „Niedersächsischer Weg“ bekommen? Das „Volksbegehren Artenvielfalt“ ist viel weitreichender und verbindlicher als „freiwillige Vereinbarungen“, die in der Regel nicht funktionieren.

Grünlanderneuerung mit Silagegras in Böhmerwold, LK Leer, März 2020 – Foto (C): Eilert Voß

Naturschutz ist staatliche Aufgabe

Die Landwirte sind keinesfalls „Teil der Lösung“, sondern Teil des Problems. Auch ohne Vereinbarung mit der Lobby und den Naturschutzverbänden ist das Land Niedersachsen ohnehin gehalten, die EU-rechtlich verbindlichen Natura-2000-Richtlinien in den FFH- und Vogelschutzgebieten in einen günstigen Erhaltungszustand zu entwickeln und zu erhalten, ohne zusätzliche Zahlungen an Landwirte und auch ohne Naturschutzverbände. Natur- und Artenschutz ist zunächst staatliche Aufgabe, aber auch hier ist Niedersachsen Schlusslicht in Deutschland, wie die Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zeigen. Eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Naturschutzbehörden der Landkreise und die Einrichtung einer eigenständigen Naturschutzverwaltung wäre das Gebot der Stunde. Bisher ist die Fachbehörde Naturschutz in einer Wasserbau- und Küstenschutzbehörde als Wurmfortsatz angesiedelt, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Bis 2004 gab es das eigenständige Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ), das unter der CDU/FDP-Regierung mit Ministerpräsident Wulff aufgelöst wurde.

Weenermoor, LK Leer: Walzen von Grünland am 17. April 2020

Verbändenaturschutz in Niedersachsen „hat fertig“, ein Funktionärsklüngel hat ihn an die Wand gefahren, er ist Teil der Propagandaschlacht um vorgeblich mehr Artenschutz durch die industrialisierte Landwirtschaft! Die Medien haben diese Kungeleien durchweg positiv aufgenommen, auch das ist irritierend, weil eine kritische Auseinandersetzung mit der Rolle des Funktionärsnaturschutzes weitgehend unterbleibt. Wie werden sich die Untergliederung der Naturschutzverbände in den Kreis- und Ortsverbänden verhalten? Kritiklose Zustimmung oder Protest bis zum Austritt? Eine Neuausrichtung eines von der Politik und Interessengruppen unabhängigen Verbändenaturschutzes ist seit Jahren überfällig.

Wie käuflich  sind Naturschutzverbände?

Die unsäglichen Verbiegungen der Naturschutzverbände im Zusammenhang mit der Emsvertiefung und der Meyer Werft in Papenburg haben schon vor Jahren gezeigt, wie eng Naturschutzfunktionäre mit der Politik und der Industrie verwoben sind. Kritiker sprechen seit Jahren von der „Käuflichkeit“ der Verbände. Ein anderes Beispiel von vielen ist der Klageverzicht gegen Bares des BUND gegen den Nearshore-Windpark „Nordergründe“ am Nationalpark Wattenmeer.

Pressestelle des Niedersächsischen Umweltministeriums, erstellt am 29.10.2020

Ein guter Tag für unsere Umwelt: Niedersächsischer Weg schafft hier und jetzt mehr Natur- und Artenschutz

Heute ist ein guter Tag für die Umwelt und den Artenschutz in Niedersachsen. Und ein historischer Tag zugleich. Die Landesregierung, Landwirtschaft, Landwirtschaftskammer sowie die Verbände NABU und BUND stellen heute (Donnerstag) gemeinsam ihre Ergebnisse für mehr Naturschutz und mehr Artenvielfalt vor. Das hat es in der Geschichte dieses Landes noch nicht gegeben. Der „Niedersächsische Weg“ ist ein Aufbruchsignal. Eine politische Zeitenwende und Zäsur zugleich.

Das gerade erzielte Ergebnis umfasst eine große Bandbreite an Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz: Für den Schutz von Wiesenvögeln und von Flüssen und Bächen werden die Landwirte mehr Flächen zur Verfügung stellen. Für den Ausbau des Ökolandbaus wurden Rahmenbedingungen vereinbart, auch eigene Flächen will das Land

zukünftig ökologisch bewirtschaften. Ein begrünter Gewässerrandstreifen wird dem Schutz von Gewässern und dem Verbund von Biotopen gerecht. Im Solling wird im Landeswald ein Wildnisgebiet mit über 1.000 Hektar Wald entstehen. Es wird zur Pflicht, die Roten Listen der bedrohten Tierarten alle fünf Jahre zu aktualisieren. Diese und weitere Eckpfeiler für mehr Natur- und Artenschutz haben die Allianzpartner im Niedersächsischen Weg heute (Donnerstag) veröffentlicht und diese erneut mit einer Unterschrift bekräftigt.

„Der Niedersächsische Weg ist ein einmaliger Erfolg, in der Politik gehen wir hier einen ganz neuen Weg. Betroffene Verbände und Interessengruppen werden eingebunden, für den Interessenausgleich zwischen den Beteiligten ist das ein Riesen-Gewinn. Das ist schnell, das ist demokratisch und das ist transparent,“ sagte Umweltminister Olaf Lies. „Alle Partner haben zwar Zugeständnisse gemacht – aber es hat sich gelohnt! Diese Einigung ist historisch einmalig und alle finden sich darin wieder. Natur- und Artenschutz hat in Niedersachsen einen in seiner bisherigen Geschichte nie gekannten Stellenwert.“

Der Minister warb dafür, den gemeinsamen Weg nun auch seitens des Parlaments konstruktiv zu begleiten, das Niedersächsische Weg-Gesetz sowie die erforderliche Finanzierung im Landtag zu unterstützen. „Denn dann kann es schnell an die Umsetzung gehen und Natur- und Artenschutz für die Zukunft gesichert werden.“

Schneller zu mehr ökologischer Landwirtschaft

Die Vertragspartner haben sich auf ambitionierte Ausbauziele geeinigt: 10 Prozent ökologischer Landbau in Niedersachsen bis 2025 und sogar 15 Prozent bis 2030. Diesen Prozess unterstützt das Land mit einem umfangreichen Bündel an zusätzlichen Beratungs- und Förderangeboten. Auf den landeseigenen Flächen wird der Umbau zu einer ökologischen Bewirtschaftung verbindlich vorgegeben. Auch eine klimaschonende Bewirtschaftung soll finanziell gefördert werden.

Mehr Wildnis im Wald

Ab 2021wird schrittweise ein Wildnisgebiet „Wälder im östlichen Solling (FFH-Gebiet 131)“ mit insgesamt 1.020 Hektar entwickelt. Das Gebiet liegt komplett eingebettet in andere Walbereiche, so dass es keine störenden Randeffekte gibt. Mindestens die Hälfte der Buchenbestände sind über 150 Jahre alt. Damit ergibt sich ein großer, zusammenhängender Altholzkomplex und ein Refugium für Spechte, Käuze, Schwarzstorch, Wildkatze, Luchs und Fledermäuse sowie zahlreiche Insekten-, Pilz- und Pflanzenarten.

Naturnahe Ufer für Flüsse und Bäche

Für die Neugestaltung von Gewässerrandstreifen wurde ein Gesamtpaket im Sinne der im Vertrag festgehaltenen Eckpunkte beschlossen (Änderung des WHG und Eckpunkte für die Verordnung zu Ausnahmen). Eine Besonderheit dabei ist die Einführung eines „grünen Meters“ in Regionen mit besonders hoher Gewässerdichte, der mit einem Begrünungsgebot bzw. Pflugverbot bei Acker belegt ist. Darüber hinaus wurden für Futterbauflächen spezielle Regelungen getroffen.

Landwirte schützen Wiesenvögel

Der Wiesenvogelschutz hat mit der Vereinbarung einen neuen Rahmen erhalten. Zukünftig werden Landwirte freiwillig zum Schutz von Wiesenbrütern später mähen und Gelege- und Kükenschutz durchführen. Hierfür werden sie angemessen bezahlt. Das Programm des Landes zum Wiesenvogelschutz wird bis Ende 2021 vorgelegt werden.

Konsequente Verringerung des Einsatzes chemischer Pflanzenschutzmittel

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Landschaftsschutzgebieten, die ein Natura-2000-Gebiet sichern, und in Naturschutzgebieten ist auf Dauergrünland grundsätzlich untersagt und auf Ackerflächen zu reduzieren. Totalherbizide sind in Naturschutzgebieten ausnahmslos verboten. In weiteren Schutzgebieten, die die Natura-2000-Gebiete sichern, wird er auf Dauergrünland verboten. Außerdem wird das Land bis Mitte 2021 konkrete und verbindliche Reduktionsziele für alle landwirtschaftlichen Flächen vorlegen.

Für alle Einschränkungen, die für die Landwirtschaft entstehen, wird es einen fairen Ausgleich geben.

Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Eckpunkte des Niedersächsischen Weges stehen nun fest. Damit haben wir ein weiteres Etappenziel erreicht! Die Einigung unterstreicht einmal mehr, dass die Landwirte Teil der Lösung sind und den Willen und das Know-how haben, sich für den Artenschutz einzusetzen. Klar ist aber auch, dass diese Leistungen dauerhaft fair honoriert werden müssen – dieser Ausgleich ist in den Eckpunkten nun fest verankert. Auch beim Ökolandbau haben die Partner gemeinsame Ziele: Bis 2025 sollen zehn Prozent der Fläche und bis 2030 sogar 15 Prozent ökologisch bewirtschaftet werden. Fest steht aber auch: Der Niedersächsische Weg ist eine Langstrecke, in den kommenden Wochen liegt noch viel Arbeit vor uns. Mit dem heutigen Etappensieg sind wir dem Ziel jedoch schon ein ganzes Stück nähergekommen! Wir setzen damit ein starkes Zeichen für einen neuen Gesellschaftsvertrag, der die Interessen von Naturschutz und Landwirtschaft gleichermaßen in den Blick nimmt.“

Gerhard Schwetje, Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen: „Während der Verhandlungen über mehrere Monate haben die Vertreter*innen der Landwirtschaft weiterhin ihre Bereitschaft zu einer Einigung mit der Landesregierung und den Naturschutzverbänden unter Beweis gestellt. Dass es in Niedersachsen nun erstmals gelungen ist, eine Vereinbarung über mehr Naturschutz und Artenvielfalt auf den Weg zu bringen, die verlässliche Bewirtschaftungsbedingungen sowie einen fairen und rechtssicheren Ausgleich für die beteiligten Landwirtinnen und Landwirten vorsieht, werten wir als großen Erfolg.“ Mit ihrem leistungsstarken Beratungsangebot werde sich die Landwirtschaftskammer dafür einsetzen, dass die Betriebe ihren steigenden Einsatz für noch mehr Artenvielfalt ganz nach ihren individuellen Erfordernissen planen und umsetzen können und dabei wirtschaftlich erfolgreich bleiben.“

Albert Schulte to Brinke, Präsident des Landvolks Niedersachsen: „Der Niedersächsische Weg erfährt eine breite gesellschaftliche Unterstützung. Für die Bäuerinnen und Bauern steht im Vordergrund,dass sich die Erzeugung von gesunden und qualitativ hochwertigen Lebensmitteln mit den Bedürfnissen an den Natur- und Artenschutz in Balance bringen lässt. Dies wird in Zukunft noch besser gelingen, da die zusätzlichen Leistungen der Landwirte finanziell ausgeglichen werden. Der Niedersächsische Weg hat Modellcharakter und kann Vorbild sein für ähnliche Vereinbarungen in anderen Bundesländern.“

Axel Ebeler, stellvertretender Vorsitzender des BUND Niedersachsen: „Der Niedersächsische Weg umfasst ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr Artenvielfalt in Niedersachsen. Es reicht von Schutzstreifen an Gewässern über den Erhalt wertvoller Lebensräume wie Streuobstwiesen und artenreiches Grünland bis hin zum Waldschutz mit einem großen Wildnisgebiet im Solling. Der BUND hat von Beginn an konsequent auf den Dialog mit Politik und Landwirtschaft gesetzt. Der gemeinsam errungene Konsens ist ein erster wichtiger Baustein für einen Gesellschaftsvertrag zwischen Landwirtschaft, Umweltschutz, Lebensmittelhandel und Verbraucher*innen. Daran gilt es weiter zu arbeiten.“

Dr. Holger Buschmann, Vorsitzender des NABU Niedersachsen: „Mit dieser wichtigen Vereinbarung zwischen Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft wird der erste wirklich bedeutende Schritt für mehr Artenvielfalt in Niedersachsen gegangen. Die erarbeiteten Gesetze, Verordnungen und Programme müssen nun möglichst schnell verabschiedet und umgesetzt werden, damit sie in der Fläche wirken können. Der NABU wird sich auch weiterhin am Dialog beteiligen, damit gemeinsam das Ziel erreicht wird, das Artensterben zu stoppen. Als Umweltverband begleiten wir diese Entwicklungen natürlich weiterhin mit sachlichem und kritischem Blick.“

Noch sind nicht alle Themen des Niedersächsischen Weges final bearbeitet worden. Offen sind noch die erweiterten Regelungen für den Erschwernisausgleich, die Eckpunkte für eine Schutzgebietsbetreuung in Natura 2000-Gebieten und eine Beratung der Landwirte vor Ort, Rahmenbedingungen für einen landesweiten Biotopverbund sowie die Themen Flächenverbrauch und Kompensationskataster für die Bauleitplanung. Diese Punkte werden in den nächsten Wochen bearbeitet. Auch die Programme und Förderdetails für Wiesenvogelschutz und Insektenvielfalt und die Details des Reduktionsprogramms für

Pflanzenschutzmittel werden über das Jahr 2021 weiter ausgearbeitet und – wie im Niedersächsischen Weg fixiert – Ende 2021 vorgestellt. Punkt 15 der Vereinbarung, eine Einladung zum Dialog an Verbraucherschutzverbände, Lebensmittelhandel sowie weitere Akteure, musste aufgrund der Corona-Pandemie verschoben werden und wird so schnell wie möglich nachgeholt.

Der Niedersächsische Weg als breite Allianz aus Naturschutz, Landwirtschaft und Politik hat sich verpflichtet, konkrete Maßnahmen für einen verbesserten Natur-, Arten- und Gewässerschutz umzusetzen. Die hierfür notwendigen Schritte und Maßnahmen werden auch weiterhin in Arbeitsgruppen diskutiert und beschlossen. Dabei soll ein fairer Ausgleich zwischen Naturschutz und Landwirtschaft gefunden und die Leistungen der Landwirte angemessen bezahlt werden. Der erarbeitete Gesetzestext wurde von den Regierungsfraktionen CDU und SPD in den Landtag eingebracht. Er wird derzeit im Ausschuss beraten und soll schnellstmöglich verabschiedet werden.

Der Niedersächsische Weg ist eine in dieser Form bundesweit einmalige Vereinbarung zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Politik. Unterzeichner sind Ministerpräsident Stephan Weil, Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast, Umweltminister Olaf Lies, der Präsident des Landvolkes Albert Schulte to Brinke, der Präsident der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Gerhard Schwetje, der Vorsitzende des BUND Niedersachsen Heiner Baumgarten und der Vorsitzende des NABU Niedersachsen Dr. Holger Buschmann.

Der Beitrag Ist das ´Volksbegehren Artenvielfalt´ tot? BUND und NABU kungeln mit Landesregierung und Bauernfunktionären erschien zuerst auf Wattenrat Ostfriesland.