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Webanalyse ohne Rechtsrisiko und Datenverlust
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Was tun, nach dem Dekret der Aufsichtsbehörden zu Google Analytics? In einer bisher einmaligen konzertierten Aktion haben sich die Aufsichtsbehörden von 14 Bundesländern und sogar des Bundes eindeutig positioniert: Der Einsatz von Google Analytics erfordert, egal in welcher Konstellation, die vorherige Einwilligung der Website-Besucher. Wird die Pflicht zu informierten, aktiven, freiwilligen Einwilligungen erfüllt, leidet die Datenbasis gewaltig. Nutzer von Google Analytics haben also sozusagen nur noch die Wahl zwischen Pest und Cholera: Mit deutlich weniger Daten auskommen oder rechtliche Risiken eingehen.

Eine Alternative bietet hier etracker Analytics, das komplett ohne Einwilligung auskommt dank reiner Verarbeitung im Auftrag, Privacy by Design und Cookie-less Tracking by Default. Inklusive Kampagnentracking mit UTM-Parametern und Schnittstelle zu Google Ads für die automatisierte SEA-Optimierung.

Dieser Leitfaden geht auf folgende Themen ein:
  • Aktuelle rechtliche Lage
  • Unterscheidung von Einwilligungspflicht für Cookies und für Tracking
  • Rettung Cookie-less Tracking?
  • Konsequenzen bei Google Analytics versus etracker Analytics
>> zum Download
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