Webinar am 21.09.2021, 09:00 - 13:00 Uhr Welche neuen Regeln gelten nach dem EEG 2021 für PV-Anlagen über 300 kW? Wann muss, wann kann eine Förderung mit Zuschlag sinnvoll sein? Welche Konzepte sind ohne Zuschlag tragfähig? Welche Fördervoraussetzungen gelten? Was ist nötig, um am Ausschreibungsverfahren teilzunehmen? Wie läuft das Verfahren ab, wie die Förderung? Wie kann ich als Projektierer mit dem Ausschreibungsverfahren optimal umgehen und die Projektrechte verkaufbar halten? Wie kann ich als Bauherr oder Architekt das Ausschreibungsverfahren mit dem Bauablauf koordinieren? Welche Konzepte passen für gewerbliche Eigenversorger? Ist Mieterstrom mit ü300 kW noch möglich?
In dem halbtägigen Webinar gehen wir mit Ihnen die neuen Regeln durch und stellen praktikable Konzepte vor. Wir berichten von bereits gewonnen Praxiserfahrungen aus dem ersten Ausschreibungsverfahren. Rechtsanwalt Peter Nümann und Projektentwickler Markus Buortesch erläutern geklärte Situationen und diskutieren mit Ihnen noch offene Problemlagen. Sie erhalten ausführlich Gelegenheit Ihre Fragen mit einzubringen. EEG-Grundlagen werden allerdings vorausgesetzt. Gerne können Sie uns Ihre Anliegen auch bereits vorab zusenden:
seufert@dgs-franken.de Inhalte: • geförderte Direktvermarktung nach EEG 2021 mit und ohne Ausschreibung
• Gestaltungsmöglichkeiten zur Verwertung des Stroms vor Ort mit und ohne Ausschreibung
• Das Ausschreibungsverfahren für Dachanlagen: Voraussetzungen, Kosten und Ablauf, Erfahrungen aus dem ersten Ausschreibungstermin 1. Juni 2021
• Das weitere Verfahren nach dem Zuschlag: Fristen, Anmeldungen und Bauablauf.
• Gestaltungen zur Veräußerung der Projektrechte eines Ausschreibungsprojekts
• Aktuelle Entwicklungen rund um Förderung und Ausschreibung
Referenten: Peter Nümann, NÜMANN + SIEBERT Rechtsanwälte; Markus Buortesch, greenovative GmbH
Zielgruppe: Projektentwickler, Planer, Investoren und Bauherren/Architekten
Methodik: Vortrag / Präsentation