, wann (und ob überhaupt) vollautonomes Fahren flächendeckend im Alltag stattfinden wird, sei einmal dahingestellt. Doch in bestimmten, gut bekannten und sicher kontrollierbaren Situationen sind fahrerlose Fahrzeuge keine Zukunftsmusik mehr. So macht das Kraftfahrt-Bundesamt nun den Weg frei für autonomes Fahren in Parkhäusern: In einem diese Woche veröffentlichten Anforderungskatalog regelt das Amt die Voraussetzungen für die Genehmigung der automatisierte Fahrfunktion »Automated Valet Parking«. Unter anderem dürfen die Fahrzeuge während des autonomen Fahrvorgangs dann nicht schneller als 10 km/h unterwegs sein und müssen sich selbstständig gegen ein Wegrollen an der Rampe oder in der Parklücke sichern. Neben dem Komfort- und Zeit-Gewinn für die Autofahrer:innen hat das fahrerlose Parken vor allem einen weiteren Vorteil: Rund 20 Prozent mehr Fahrzeuge lassen sich durch platzoptimiertes Abstellen auf der gleichen Fläche unterbringen wie bisher. Generell ist die Zulassung automatisierter Fahrfunktionen noch schwierig, auch weil hierfür neue Methoden wie beispielsweise simulationsbasierte Tests notwendig werden. Das DLR hat Werkzeugketten für entsprechende digitale Tests entwickelt und stellt diese vor. Ihre Irina Hübner Redakteurin PS.: Der Call for Papers für den Automotive Ethernet Congress geht in die Verlängerung: Bis zum 28. Oktober haben Sie noch die Möglichkeit, Ihre Vorschläge für Vorträge und Workshops einzureichen. |