Weihnachts-Spende 2020 der iWelt



Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, Spendenübergabe

noch einmal die Berge sehen, das Meer riechen, ein Fußballspiel erleben oder Verwandte besuchen - das ist jetzt mit dem Herzenswunsch-Hospizmobil des Roten Kreuzes in Würzburg möglich. Statt vieler großer Geschenke leistet die iWelt in diesem Jahr lieber einen kleinen Beitrag in Höhe von 1.500 Euro zu diesem Projekt. Wir hoffen - gerade in der besinnlichen Weihnachtszeit - Patienten und ihren Angehörigen so ein wenig Hoffnung und Zuversicht geben zu können.


Corona-Lauf 2020
 
Corona Silvesterlauf 2020

Da der 20. iWelt-Marathon Würzburg aus bekannten Gründen nicht wie vorgesehen am 10. Mai stattfand, konnten Fans und Freunde der Veranstaltung stattdessen an einem "virtuellen Marathon" teilnehmen. Zum Abschluss des Corona-Jahres 2020 besteht nun zum zweiten Mal die Möglichkeit zu einem solchen "Wettkampf", diesmal über 5 km. Der Wettbewerb beginnt am Silvestertag, dem 31.12.2020 und dauert bis Neujahr. Innerhalb dieser zwei Tage läuft jeder Interessierte die 5 km unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften auf einer selbst gewählten Strecke. Nach dem Lauf sendet man ein Foto mit der gelaufenen Zeit an den Veranstalter. Verlost werden Finishershirts und Medaillen. Hier geht es zur kostenlosen Teilnahme.

Drittes Geschlecht in Online-Shops
 
Urteil zu drittem Geschlecht in Online-Shops

Laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verletzt die Eintragungsmöglichkeit "männlich" oder "weiblich" die Rechte von Menschen, die sich weder dem einen noch dem anderen binären Geschlecht zugehörig fühlen. Seit zwei Jahren gibt es nun auf Grund dessen das so genannte dritte Geschlecht "divers". Nun wurde in einem ersten Urteil des Landgerichts Frankfurt auch eine geschlechtsneutrale Anrede bei Bestellungen in Online-Shops gefordert. Weitere Infos gibt es auf unserem Blog.







AGB Änderung
 
Anpassung der iWelt AGBs ab Januar 2021

Aufgrund der Modernisierung unserer Produktpalette sowie der Anpassung unserer Zahlungsverfahren, wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der iWelt GmbH + Co. KG angepasst und werden ab 1. Januar 2021 wirksam. Für Aufträge, die vor diesem Datum mit der iWelt abgeschlossen wurden, sind weiterhin die zum damaligen Zeitpunkt aktuellen AGB unverändert gültig. Hier geht es zu den neuen AGBs!


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