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Totalreform WeMoG – Wie ändert sich die Verfolgung von Mängelansprüchen gegen den Bauträger?

     
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

das neue Wohnungseigentümergesetz (WEG) hat die Rechte und Pflichten von Wohneigentümern grundlegend geändert. Im Zuge der Gesetzesänderung musste auch die für die Baupraxis bedeutende Regelung des § 10 Abs. 6 S. 3 WEG a. F. der Neuregelung des § 9 a Abs. 2 WEG weichen.

Das wirft die Frage auf, ob die Reform Auswirkungen auf die Verfolgung von Mängelrechten durch die Wohnungseigentümer-Gemeinschaft gegen den Bauträger hat, soweit es um die im Gemeinschaftseigentum stehende Bausubstanz geht.


Kann die Gemeinschaft die Rechte, die bisher im Sinne des § 10 Abs. 6 S. 3 Alt. 2 WEG a. F. ihrer „gekorenen“ Ausübungskompetenz unterfielen, überhaupt noch im Wege eines Mehrheitsbeschlusses wirksam „vergemeinschaften“?

Diese und viele weitere Fragen haben eine erhebliche Bedeutung für die Baupraxis. Daher hat Ihnen Rechtsanwalt Dr. Mathias Schmid die wichtigsten Punkte zu dieser Thematik kompakt und verständlich zusammengefasst! Erfahren Sie in unserem kostenlosen Spezialreport „Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum nach dem WeMoG“ und im Top-Praxishandbuch „Erfolg in Baustreitigkeiten“, wie sich die partielle Streichung der vormaligen Regelung bei der Sachmängelgewährleistung im Bauträgerbereich bei Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum auswirkt.

Und das Besondere: Wenn Sie jetzt eines der wenigen Mängelexemplare bestellen, sparen Sie 50 % und erhalten den Spezialreport „Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum nach dem WeMoG“ gratis dazu.
 
     
   
     
  Dank des Spezialreports „Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum nach dem WeMoG“, verpassen Sie keine Änderungen mehr und sind über folgende Punkte bestens informiert:

Die Entstehung der WEG vor dem 01.12.2020
Die Zuständigkeit der WEG für „Mängel am GE“ „geboren“ oder „gekoren“?
Die WEG als Ein-Personen-Verband seit dem 01.01.2020
Der Bauträger als Anspruchsbefugter und Verpflichteter?
Die Rechtlos-Stellung aller Erwerber?
Folgen für die gerichtliche Geltendmachung
Vor dem 01.01.2020 eingeleitete Verfahren
Nach dem 01.01.2020 eingeleitete Verfahren

Das sollten Sie sich einmal in Ruhe anschauen. Lernen Sie jetzt das Praxishandbuch „Erfolg in Baustreitigkeiten“ im kostenlosen 14-Tage-Test kennen. Und als Dankeschön erhalten Sie sofort den aktuellen Download „Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum nach dem WeMoG“ gratis dazu.
 
     
   
     
 
Hier die Fakten im Überblick:

Schmid (Hrsg.)
Erfolg in Baustreitigkeiten

4 Bände, DIN A5, ca. 3.900 Seiten inklusive Online-Modul mit Rechtsprechung, Gesetzgebung und Mustertexten

Ladenpreis 248 €
Mängelexemplar: 124 €
(Alle Preise verstehen sich zzgl. 7,90 € Versandkosten und USt.)


14-Tage-Test gratis – kostenloser Rücksendeschein liegt bei.

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  • Verlängerung der Preisgleitklausel
  • Neues Kaufrecht ab dem 01.01.22
  • Alles über Bauverträge und Widerrufsrechte
  • Antworten auf die Corona-Krise am Bau
  • neue HOAI-Vertragsgestaltung und Honorarklagen
  • alle besonderen Bau- und Verjährungsfallen auf einen Blick
  • Klagen gemäß § 439 Abs. 3 BGB gegen Baustoff-Lieferanten
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Schriftsatzmuster, Erläuterungen, Checklisten – das sind die Schwerpunkte des Praxishandbuchs „Erfolg in Baustreitigkeiten“.

Ausführliche Schriftsatzmuster ...
... für Ihre unkomplizierte Antragstellung oder Klageerhebung – etwa bei der Zahlungsklage aus ursprünglicher Vortragssumme beim VOB/B-Einheitspreisvertrag.

Rechtliche Erläuterungen ...
... zu den einzelnen Schriftsatzmustern, damit Sie für Ihren konkreten Fall den richtigen Sach- und Rechtsvortrag wählen. Dabei stehen gezielt die Themenkreise im Fokus, die Sie für Ihre Schriftsätze prüfen und beachten müssen. Nicht mehr und nicht weniger.

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... mit denen Sie den Sachverhalt perfekt erfassen und Mandantengespräche deutlich effizienter machen. Folgen Sie einfach den Checklisten und Sie sammeln alle Informationen, die Sie für Ihre Schriftsätze benötigen.

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  „Erfolg in Baustreitigkeiten“ – der Inhalt

Hier ein Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis:
  • Werklohnklagen des Bauunternehmers
  • Klagen aus Mängelansprüchen
  • Klagen aus Bauzeitverzögerungen/Vertragsstrafe
  • Selbständiges Beweisverfahren
  • Bauhandwerkersicherungshypothek
  • Besondere Prozesshandlungen im Bauprozess
  • Einstweilige Verfügung und Arrest in Bausachen
  • Klagen im Rahmen des Bauträgervertrags
  • Besondere Einzelklagen im Bauprozess
  • Musterverträge
  • Honorarklagen des Architekten
  • Honorarklagen des Sonderfachmanns
  • Urheberrechtliche Klagen
  • Klagen aus Mängelrechten gegen Architekten und Sonderfachleute
  • Klagen auf Ausgleich unter mehreren Baubeteiligten
  • Die Vergabeüberwachung bei öffentlichen Aufträgen
  • Vergabe-Rechtsprechung
  • Vergabe von Planerleistungen
  • Klagen aus internationalen Bau- und Architektenverträgen
  • Anträge im Bauplanungsrecht
  • Klagen im Bauordnungsrecht
  • Anträge und Klagen im Erschließungsbeitragsrecht
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