Die News zum Start in den Tag
Liebe Leserin, lieber Leser | |
Wohneigentum: Besitzt eine von einem Berufsbeistand betreute Person ein Haus, regelt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) bei einem Heimeintritt den Verkauf. Sind Erben im Spiel, kann es schnell schwierig werden, wie ein Beispiel aus Hölstein zeigt. Einheitliche Regeln wie in Basel-Stadt gibt es nicht. Das soll sich nun ändern. | |
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag. | |
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