Wer erbt mein Facebook-Konto?
Liebe Frau Do, im Netz stirbt man langsamer. Fast vier von fünf Deutschen nutzen das Internet, auch bei den über 70-Jährigen geht inzwischen mehr als jeder Dritte online. Doch während Menschen ihr analoges Erbe bis auf das kleinste Detail regeln, Immobilien, Schmuck und andere Wertsachen vermachen, bleibt der digitale Nachlass meist ungeregelt.
szmtag

1. Juni 2017

Liebe Frau Do,

im Netz stirbt man langsamer. Fast vier von fünf Deutschen nutzen das Internet, auch bei den über 70-Jährigen geht inzwischen mehr als jeder Dritte online. Doch während Menschen ihr analoges Erbe bis auf das kleinste Detail regeln, Immobilien, Schmuck und andere Wertsachen vermachen, bleibt der digitale Nachlass meist ungeregelt. Angehörige kommen dann nicht an die Online-Konten ihrer Verstorbenen heran. Das kann teuer werden, wenn etwa Online-Abos abgeschlossen wurden. Ein aktuelles Gerichtsurteil stärkt nun die Rechte von Facebook & Co. Lesen Sie hier die Analyse von Henning Rasche und Florian Rinke.

Mehr als 200 Länder haben das Pariser Klimaabkommen unterschrieben. Diese Staatschefs waren offenbar der Meinung, dass der Klimawandel real, von Menschen gemacht und gefährlich für den Fortbestand unseres Planeten ist, man also gegensteuern muss. US-Präsident Donald Trump sieht das alles etwas anders. Im US-Wahlkampf hat er den Klimawandel als Erfindung der Chinesen bezeichnet, die dadurch den USA schaden wollten. Später sagte er, dass sei nur ein Scherz gewesen. Heute weiß man nicht genau, was er will. Nun melden US-Medien, dass der US-Präsident das Klimaabkommen kündigen wolle. Eva Quadbeck und Frank Herrmann berichten.

Die Stahlsparte von Thyssenkrupp steckt in einer existenziellen Krise. Interne Dokumente, die im Zusammenhang mit der geplanten Fusion mit dem britisch-indischen Stahlproduzenten Tata Steel angefertigt wurden, belegen eine besorgniserregende Lage. Kirsten Bialdiga und Maximilian Plück haben das exklusive Material ausgewertet.

Herzlichst,

Ihr

Michael Bröcker

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Analyse zum Facebook-Urteil

Der digitale Erbfall

Düsseldorf. Eine Mutter darf nicht in das Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter schauen, hat ein Gericht entschieden. Die Frage nach dem digitalen Erbe wird immer drängender. Das soziale Netzwerk beruft sich plötzlich auf Datenschutz. mehr

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