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Newsletter, Ausgabe 13.09.2019

Werbung in sozialen Netzwerken | Rechte im Supermarkt | Bloatware | Notfall-Adressen

Liebe Leserinnen und Leser,

haben Sie sich schon mal gefragt, ob Sie einen Beitrag auf Facebook, Instagram oder Twitter als Werbung kennzeichnen müssen, weil Sie darin ein Produkt erwähnen? Wir erklären, wann Sie das machen sollten und wann es nicht sein muss. Außerdem können Sie lesen, wie Sie ungewollte Apps ("Bloatware") auf neuen Smartphones abschalten können. Darüber hinaus schildern wir 11 typische Situationen im Supermarkt und welche Rechte Sie dabei haben.

Eine Übersicht in unserem Online-Jugendmagazin checked4you empfehlen wir für alle Altersgruppen: Notfall-Adressen bekannter Netzwerke und Dienste im Internet, die helfen, falls Ihr Account gehackt oder gestohlen wurde.

Freundliche Grüße
Ihre Online-Redaktion der Verbraucherzentrale NRW

 

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