WhatsApp Business und DSGVO: Das gilt rechtlich beim Datenschutz | Zur Webansicht |
| Newsletter vom 27.04.2018 |
| © Trickfilm-Festival Stuttgart |
ITFS 2018: Handwerk im Trickfilm | Noch bis einschließlich Sonntag können beim Stuttgarter Trickfilm-Festival über 1.000 Filme aus aller Welt bestaunt werden. Auch Handwerker spielen in so mancher animierten Geschichte eine tragende Rolle – wenn auch nicht immer so, wie man es zunächst erwarten würde. Von Lars-Christian Daniels mehr |
|
| © stockpics - stock.adobe.com |
Geschäftspartner im EU-Ausland | Bestehen Geschäftsbeziehungen zu Kunden oder Geschäftspartnern im EU-Ausland, müssen deutsche Handwerksbetriebe zur korrekten Rechnungsstellung die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des ausländischen Partners prüfen. mehr |
|
-ANZEIGE- | Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Handwerker sind besonders betroffen, da sie häufig schwer körperlich arbeiten. Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, muss mit deutlichen finanziellen Einbußen rechnen. Die Deutsche Handwerker Berufsunfähigkeits-Versicherung bietet leistungsstarken Schutz. Weitere Infos |
|
| © Detlev Müller |
Uhrmachermeister Rolf Lang erinnert an ein Genie | Uhrmachermeister Rolf Lang würdigt mit dem Chronometer "Golden H" einen der größten Handwerker seiner Zunft. Die Zukunft der Uhrenindustrie betrachtet Lang allerdings mit Skepsis. Von Ulrich Steudel mehr |
|
| © Harald Kraus |
Digitales Handwerk verlangt nach Kooperation | Die Digitalisierung rast voran und verändert die Anforderungen auch an Handwerker. Doch es ist ein schwieriger Prozess, das neue Wissen und digitale Arbeitstechniken in die Ausbildung junger Menschen zu integrieren. Drei Beispiele zeigen, wie es gehen kann. Von Barbara Oberst mehr |
|
| Umfrage | |
|
|
TV-Tipps für Handwerker | | | | |
|
|
| Aktuell beliebt | | © Wellnhofer Designs/Fotolia.com |
Regelungen zu Zuschlägen und Betriebsferien | Im Mai stehen wieder viele Feiertage an, aber nicht jeder hat an diesen Tagen frei. Wann arbeiten an Feiertagen erlaubt ist und was man bei Feiertagszuschlägen beachten muss. mehr |
|
|
Handwerkerfrage des Tages | | © Sashkin - stock.adobe.com |
|
|
Anzeigen | Sie sind in der Privaten Krankenversicherung und würden gerne wieder zurück mehr |
|
Sie planen eine Firmenübergabe, Nachfolgeregelung, Firmenabmeldung... betrachten mehr |
|
|
|
Hinweis Die Redaktion übernimmt keine Verantwortung für Inhalte auf fremden Servern, auch wenn auf diese mit einem Link verwiesen wird oder wenn diese im Rahmen der Berichterstattung erwähnt werden. Inhalte dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis reproduziert, gedruckt, übersetzt, in digitaler Form weiterbearbeitet, in Archive übernommen oder Dritten unter einer fremden URL zugänglich gemacht werden.
|
Der Newsletter der Deutschen Handwerks Zeitung ist ein kostenloser Service der Deutschen Handwerks Zeitung.
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag (RStV): Steffen Range Chefredakteur Deutsche Handwerks Zeitung
Anschrift: Holzmann Medien GmbH & Co. KG Postfach 1342 86816 Bad Wörishofen Internet: www.holzmann-medien.de Ust-ID.Nr.: DE 129204092 Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRA5059 Vollhafter: Holzmann Verlag GmbH, Handelsregister Amtsgericht Memmingen HRB5009 Telefon: +498247 354-01 E-Mail: info@holzmann-medien.de |
Bei Fragen zu Ihrem Newsletter-Abonnement wenden Sie sich bitte an: vertrieb@holzmann-medien.de
Verleger und vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Alexander Holzmann E-Mail: alexander.holzmann@holzmann-medien.de (Adresse wie oben)
Verlagsleiter Anzeigen - Vertrieb - Marketing: Jan Peter Kruse Telefon: +498247 354-104 E-Mail: jan-peter.kruse@holzmann-medien.de
Anzeigenleiterin (verantwortlich): Eva-Maria Hammer Telefon: +498247 354-177 E-Mail: eva-maria.hammer@holzmann-medien.de
Technik: Webmaster E-Mail: webmaster@holzmann-medien.de |
|
|
|
|