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| | | | | Nachweis negatives Covid-19-Testresultat und elektronische Kontaktdatenerfassung vor Flugantritt
| | Seit dem 8. Februar 2021 müssen alle Flugreisenden das elektronische Kontaktdatenformular ausfüllen und bei der Einreise in die Schweiz ein negatives PCR-Testresultat vorweisen. Dieser Test darf bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein und muss zwingend vor dem Flug vorliegen und dem Bodenpersonal beim Check-in oder Gate am Abflugsort gezeigt werden. Der Testnachweis gilt unabhängig vom Abflugsland und auch für Transitpassagiere, die über die Schweiz zu ihrer endgültigen Destination reisen. Fluggäste, deren Reise aus dem Ausland in die Schweiz führt, sollten zudem beachten, dass sie beim Online Check-in lediglich eine Bestätigung erhalten. Die Bordkarte erhalten Gäste am Check-in-Schalter. SWISS empfiehlt, dafür genügend Zeit einzuplanen und sich im Voraus auch über die Maskenart zu informieren, die an Bord getragen werden muss. Eine Übersicht finden Sie hier. | |
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| | | | | Häufige Fragen zu Umbuchungen und Annullierungen | Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus offeriert SWISS verschiedene Spezialregeln für Umbuchungen und Annullierungen. | | MEHR INFO |
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| | | | | AIG Travel Care - Mit SWISS rundum sorglos reisen | SWISS bietet Passagieren neben flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten und der Abschaffung der Umbuchungsgebühr nun eine weitere Option für noch mehr Planungssicherheit bei der Reise. | | MEHR INFO |
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| | | Hauptsitz der Gesellschaft Swiss International Air Lines AG Malzgasse 15, CH-4052 Basel Schweiz | | Vorsitzender des Verwaltungsrats Reto Francioni CEO Dieter Vranckx |
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