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Sehr geehrter Herr Do,

Autohersteller bieten über ihre eigenen Banken Kfz-Käufern eine Finanzierung an. Die Standardformulare dieser Darlehensverträge werden seit einiger Zeit von Verbraucherschützern moniert. Jetzt hat das Landgericht Berlin wegen Formfehlern - unabhängig von der zweiwöchigen Widerrufsfrist - einen Widerruf ermöglicht. Das Urteil hat Sprengkraft, denn es geht um viel Geld. So könnte eine Prozesswelle anrollen, die am Ende zur Rückabwicklung unzähliger Autokäufe führt - mehr zum Urteil in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Christoph Finkenzeller
Online-Redakteur

 
 
 
 
  Autokauf: Widerruf und Rückabwicklung bei fehlerhaftem Kreditvertrag  
 
 

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Autokäufer den Darlehensvertrag, den er zur Finanzierung bei der Hausbank des Kfz-Herstellers abgeschlossen hatte, noch eineinhalb Jahre später widerrufen kann, weil ausreichende Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung und dem gesetzlichen Kündigungsrecht fehlten. Mit Rückgabe des Pkw wird aber eine Nutzungsentschädigung angerechnet.

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  Versorgungsausgleich: Aussetzung der Rentenkürzung  
 
 

Bei einer Aussetzung der Rentenkürzung nach § 33 VersAusglG muss das Gericht immer prüfen, ob eine bestehende Unterhaltsregelung den gesetzlichen Vorschriften über den nachehelichen Unterhalt widerspricht. Dies ist der Fall, wenn nur eine ältere Unterhaltsregelung besteht, die im Ruhestand die aktuelle Unterhaltsverpflichtung nicht mehr abbildet. Das hat der BGH entschieden.

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  Erfolglose Räumungsklage nach Streit um Brandschutz  
 
 

Das Kammergericht Berlin hat die Räumungsklage gegen den Betreiber eines Musikerhauses abgewiesen. Dem beklagten Mieter seien keine Pflichtverletzungen vorzuwerfen, die die ausgesprochene fristlose Kündigung rechtfertigen könnten, entschied das Gericht. Die Mietvertragsparteien waren über die Durchführung und Kosten erforderlicher Brandschutzmaßnahmen in Streit geraten.

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  Nachforderung bei zu niedriger Stromrechnung  
 
 

Eine irrtümlich zu niedrige Stromrechnung hindert den Energielieferanten nicht, nach gut zwei Jahren Zahlung in zutreffender Höhe zu verlangen. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Eine irrtümlich zu niedrige Rechnung stellt demnach eine Wissenserklärung ohne rechtsgeschäftlichen Erklärungswert dar. Auch eine Verwirkung vor Ablauf der Verjährungsfrist lehnte das Gericht ab.

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