Ich hatte meinen Lesern eine reguläre NASDAQ-Aktie als Kaufchance vorgestellt - und musste dann mit Erstaunen feststellen, dass viele von ihrer Direktbank daran gehindert wurden, die Aktie zu kaufen. Der Grund ist kurios. Zunächst noch ein kurzer Hinweis: Meine Einschätzung zu den besten DAX-Aktien reiche ich nach. Ich möchte euch heute einfach diese Story erzählen, auch weil ich den halben Tag damit beschäftigt war, meinen Lesern zu erklären, was hier passiert ist. Worum geht es genau? Es geht um ein an der NASDAQ gelistetes Papier namens Luna Innovations (US-Kürzel: LUNA | WKN: A0JKG6). Ich halte die Aktie für sehr aussichtsreich. Luna gehört mit einer Marktkapitalisierung von knapp 150 Millionen US-Dollar sicher zur Gruppe der kleineren Aktien, ist aber bereits seit Juni 2006, also seit 13 Jahren an der NASDAQ gelistet. Das Unternehmen wächst schnell in zwei spannenden Segmenten (Glasfasertest- und Sensortechnologie sowie Verbundwerkstoffe), ist profitabel, hat sehr gute Zukunftsaussichten (mit den Trends "Ausbau Mobilfunknetz auf 5G-Standard" bzw. "Leichtbau bei Fahrzeugen") und - was in dem Fall besonders wichtig ist: sehr solide finanziert. Luna Innovations ist schuldenfrei und hatte bis vor kurzem einen Cashbestand von über 40 Millionen US-Dollar, der nun teilweise in zwei neue Beteiligungen investiert worden ist. Klar ist Luna alleine schon wegen der Größe und des Fokus auf den Technologiesektor eine relativ spekulative Aktie, aber viel solider als Luna kann eine Aktie dieser Kategorie eigentlich kaum sein. Umso überraschter war ich als kurz nach Versand der neuen Breakout-Trader-Ausgabe die ersten Mails von Lesern hereinflatterten, die berichteten, ihnen sei der Kauf der Aktie untersagt worden. Bei comdirect z.B. erschien bei der Orderaufgabe die Fehlermeldung: Für dieses Produkt ist der Handel nicht möglich, da es nicht für Privatkunden zugelassen ist. Zuerst dachte ich noch, dass das eventuell ein technischer Fehler sein würde, aber als dann auch Leser schrieben, die maxblue oder Onvista als Broker verwenden, wurde mir schnell klar, dass da mehr dahinter steckte. Die meisten Beschwerden erhielt ich von comdirect-Kunden, so dass ich dort als erstes nachhakte. Die durchaus freundliche Mitarbeiterin bat mich um einen Moment Geduld, da sie meine Frage erst nach einer kurzen Recherche beantworten könne. Dann die Antwort: "Diese(s) Papier kann tatsächlich von Privatpersonen nicht gehandelt werden, dies hat uns der Emittent vorgegeben." Ich frage erstaunt: "Was für ein Emittent denn?" Schließlich handelt es sich ja um eine Aktie und nicht um ein Zertifikat oder einen Optionsschein. Die Antwort: "Der jenige welcher das Papier erstellt hat." Als ich ihr daraufhin erneut erkläre, dass es sich um eine Aktie handle und nicht um ein Zertifikat oder ähnliches und niemand das Papier "erstellt" habe, folgte die Antwort: "Dann wenden Sie sich sehr gerne an "Luna Innovations" um zu erfragen, Warum diese das Papier nur für Geschäftskunden freigeben wurde" (sic!). Als ich daraufhin erkläre, dass viele Kunden die Aktie ja problemlos handeln konnten und es ja unwahrscheinlich sei, dass Luna verschiedenen Brokern bzw. Direktbanken unterschiedliche Vorgaben zur Handelbarkeit einer Aktie mache, ergänzt die Dame: "Anhand der Zielmarktkriterien, welche Sie auf unserer Seite über das Papier finden, können Sie ersehen, von wem das Papier erworben werden kann." Die Krux mit den MiFID-Vorschriften Beim Wort "Zielmarktkriterien" dämmert mir langsam, was hier los sein könnte. Ich denke an die MiFID 2-Richtlinien, die seit Januar 2018 in Kraft sind. MiFID steht für "Markets in Financial Instruments Directive" und ist eine Finanzmarktrichtlinie der Europäischen Union (EU). Ziele dieser Direktive sind mehr Anlegerschutz, verstärkter Wettbewerb und eine Harmonisierung des europäischen Finanzmarktes. Bei der Umsetzung ging es jedoch große Schwierigkeiten. Die Regeln sind so komplex und vielschichtig, dass sie kaum jemand eindeutig interpretieren kann. Insgesamt gibt es hier 25.000 Seiten an beschriebenem Papier. Eine dieser neuen Vorschriften lautet: "Jeder Hersteller von Finanzinstrumenten definiert zukünftig für seine Produkte einen sogenannten Zielmarkt. Er beschreibt hierbei die unterschiedlichen Merkmale eines Wertpapieres, unter anderem welche Kenntnisse und Erfahrungen der Anleger für einen Erwerb des Wertpapiers benötigt..." Offensichtlich haben deutsche Onlinebanken das also so interpretiert, dass auch Unternehmen, die via IPO an den Aktienmarkt gekommen sind (also fast alle) "Hersteller von Finanzinstrumenten" bzw. "Emittenten" sind und deshalb einen Zielmarkt definieren müssen. Allein diese Interpretation halte ich schon für zweifelhaft. Es gab meines Wissens nach noch nie ein Unternehmen, das via IPO an den Aktienmarkt gegangen ist und das sich explizit nicht an Privatkunden als potenzielle Investoren gerichtet hat. Haben die comdirect und andere deutsche Direktbanken dann alle börsennotierten Firmen angeschrieben, welches ihre Zielmärkte seien und dann entsprechend der Antworten eine Einstufung vorgenommen? Das erscheint mir nicht wirklich plausibel. Ich habe dazu recherchiert und u.a. einen Artikel im Fachportal DasInvestment.com gefunden. Dort heißt es unter anderem: "Die Verpflichtung zur Zielmarktdefinition durch Vertreiber besteht auch dann, wenn der Emittent selbst keine Zielmarktdefinition vornimmt, zum Beispiel weil er nicht der MiFID II unterliegt (das ist bei Luna Innovations als US-Firma der Fall; Anm. des Verfassers). Sind in diesen Fällen die Informationen zu dem Wertpapier nicht öffentlich verfügbar, erwartet die ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde; Anm. des Verfassers) eine Vereinbarung zwischen Vertreiber und Emittenten, um sich diese Informationen zu besorgen. Für einfache und weitverbreitete Produkte, wie zum Beispiel normale Aktien, erwartet die ESMA aber eine solche Vereinbarung nicht." Quelle: dasinvestment.com Der aus meiner Sicht entscheidende letzte Satz ist in rot gehalten. Normale Aktien wie Luna Innovations sind also ausdrücklich nicht zu einer Zielmarktdefinition verpflichtet. Andererseits heißt es aber auf einer Erläuterung der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) zu der Thematik als Antwort auf die Frage "Welche Produkte sind grundsätzlich von der Zielmarktdefinition umfasst?": "Grundsätzlich sind alle Produkte ab 3.1.2018 umfasst." Und als Antwort auf die Frage: "Ist auch bei ausländischen KAGs oder Emittenten außerhalb von Europa eine Zielmarktdefinition erforderlich?: "Ja alle Finanzinstrumente benötigen einen Zielmarkt." Quelle: wko.at Was nun? Das sind also widersprüchliche Aussagen und offenbar scheinen auch die Broker in Deutschland hier unterschiedliche Vorgehensweisen zu haben. Die Fintech Group Bank, zu der der beliebte Broker Flatex gehört, schreibt beispielsweise zum Thema Zielmarktbestimmung: "Bitte beachten Sie, dass die FinTech Group Bank AG nur einen eingeschränkten Zielmarktabgleich durchführen kann, da uns nicht alle Informationen zu den relevanten Zielmarktkriterien (Kundenkategorie, Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Verlusttragfähigkeit, Risikobereitschaft, Anlageziele und Kundenbedürfnisse) vorliegen." Offensichtlich scheint man hier die Vorschriften nicht so streng auszulegen und ich habe bisher auch keine Rückmeldungen von Lesern, die Luna Innovations über Flatex nicht ordern konnten. Nochmal zurück zur comdirect: Hier können Kunden für jedes Wertpapier eine Zielmarktdefinition abrufen. Das nennt sich bei der comdirect dann "Informationen zum Eigenabgleich des Zielmarkts" und sieht dann z.B. so aus: Entscheidend ist in diesem Fall die Ausprägung beim Kriterium "Kundenkategorie". Normal ist der obige Fall, wobei "Kunde mit höchstem Schutzniveau" "Privatanleger" bedeutet. Das heißt für Privatanleger, die bei den anderen Kriterien entsprechende Angaben z.B. beim Risiko- und Renditeprofil gemacht haben, ist der Kauf erlaubt. Bei Luna Innovations sieht das Ganze jedoch so aus: Es steht nur "Professioneller Kunde" als Kategorie. Deshalb ist der Handel für Privatanleger explizit untersagt. Das Groteske an der Situation ist aber, dass selbst dubiose und hochdefizitäre kanadische Pennystocks, die schon mehrmals vom Handel ausgesetzt worden sind, für Privatanleger handelbar bleiben. Ein Beispiel ist die Aktie von First Global Data (WKN: A2DHB7), die nun seit über einem Jahr vom Handel ausgesetzt ist, bei 4 Cents notiert und wahrscheinlich zu einem Totalverlust für Investoren werden wird. Ich habe stichprobenartig die Kategorien für weitere Pennystocks gecheckt, die in Deutschland von einschlägig bekannten Publikationen gepusht werden und von höchst zweifelhafter Qualität sind. Ich habe keine Aktie gefunden, die bei comdirect zum Handel für Privatanleger gesperrt wäre. Unbefriedigende Situation Aus meiner Sicht ist das eine absolut unbefriedigende Situation und letztlich kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Unternehmen wie Luna Innovations explizit und bewusst deutsche Anleger vom Erwerb der eigenen Aktie ausschließt. Das ist absurd, denn warum würde man dann überhaupt ein Listing in Deutschland haben wollen? Luna wird in Deutschland auch über die Börsenplätze Frankfurt und Berlin gehandelt - und zwar schon seit 2014 - und es kommen auch regelmäßig Handelsumsätze zustande. Ich habe den Verdacht, dass es hier entweder ein Missverständnis oder eine explizit fehlerhafte Angabe gegeben hat, entweder vom Unternehmen selbst oder von Seiten der Broker. Fakt ist jedenfalls, dass die Aktie z.B. über DeGiro (www.degiro.de) problemlos in den USA gekauft werden kann. DeGiro hat seinen Sitz in den Niederlanden und bietet zudem extrem attraktive Konditionen für Anleger: Wer z.B. Tesla-Aktien im Wert von 5.000 Euro an der NASDAQ kauft, der bezahlt dafür gerade mal 0,56 Euro, also 56 Cents. Für die gleiche Order zahlt ein Anleger bei comdirect 20,40 Euro. Das ist das 36fache, wenn er die Aktie denn überhaupt kaufen darf. Ein Anleger, der einmal pro Monat eine Aktie in den USA kauft und wieder verkauft spart also jedes Jahr weit über 200 Euro an Gebühren ein. Hier der aktuelle Chart von Luna Innovations: Luna Innovations (ISIN: US5503511009) | | WKN / Kürzel | Börsenwert | GpA 18/19e/20e | Kurs | A0JKG6 / LUNA | 146 Mio. USD | 0,04 USD / 0,145 USD / 0,18 USD | 5,17 USD |
Mein Fazit: Unabhängig davon wer letztlich für den "Fehler" bei Luna Innovations verantwortlich ist (und ich will hier niemanden vorverurteilen) ist es eine absolut unbefriedigende Situation, wenn deutsche Anleger regulär an der NASDAQ notierte Aktien nicht erwerben können. Das erschwert meine Arbeit als Finanzjournalist und vor allem hindert es meine Leser daran, von interessanten Anlagechancen zu profitieren. Ich sehe hier eine klare Bevormundung des Anlegers, auch vor dem Hintergrund, dass dubiose Pennystocks vollkommen problemlos gehandelt werden können, wenn der Anleger eine entsprechende Risikokategorisierung vornimmt. Das Argument des Anlegerschutzes läuft hier also klar ins Leere. Hinweispflicht nach §34b WpHG: Die Geldanlage-Report-Redaktion ist in den genannten Wertpapieren / Basiswerten zum Zeitpunkt des Publikmachens des Artikels nicht investiert. Es können daher keine Interessenskonflikte vorliegen. Die in diesem Artikel enthaltenen Angaben stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar.
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