Wie lange macht es Maaßen noch?
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Stimme
des Westens

Michael Bröcker

12. September 2018

Liebe Frau Do,

der stellvertretende CDU-Chef Armin Laschet hat mit seiner scharfen Kritik an Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen am Montagabend beim Ständehaus-Treff die Botschaft gesetzt: Der Rückhalt in der Politik für den Geheimdienst-Chef ist weg. Seine missverständlichen Äußerungen über „gezielte Falschinformationen“ bei dem Chemnitz-Video, das Maaßen nun auch selbst als echt bezeichnet, haben die Politik irritiert. Maaßen hat recht, wenn er vor voreiligen Schlüssen warnt, und nicht jedes aus dem Netz gefischte Video sollte ungeprüft übernommen werden. Aber die Szenen aus Chemnitz waren doch eindeutig, und Maaßen sollte mithelfen, die offensichtlich rechtsextremen Gruppen, die sich in Minutenschnelle organisieren können, zu bekämpfen. Gestern Abend beim traditionellen Herbstempfang der Sicherheitsbehörden in Berlin verzichtete der Mönchengladbacher Jurist auf eine Rede. Maaßen, seit mehr als 30 Jahren CDU-Mitglied, fühlt sich auch von seiner Partei im Stich gelassen. Nur CSU-Chef Horst Seehofer hält weiter zu ihm. Noch. Gregor Mayntz fasst die Lage zusammen.

Im Hambacher Forst sortieren sich die Fronten. Die militanten Waldschützer, die RWE-Botschafter oder einfache Bürger, deren Wiese nun für höhere Zwecke gebraucht wird. Wie bei dem Kerpener Kurt Claßen. Er hat seine Grünfläche Klima-Aktivisten für ein Camp zur Verfügung gestellt. Auf dem Gelände entdeckte die Polizei übrigens Tunnel mit Quergängen, die schon seit Jahren bestehen. Christian Schwedtfeger berichtet.

Als der Chefarzt eines katholischen Düsseldorfer Krankenhauses nach seiner Scheidung erneut heiratete, war er seinen Job erst einmal los. Die Klinik warf ihm vor, gegen seine Loyalitätspflichten verstoßen zu haben. Doch damit mochte sich der katholische Mediziner nicht abfinden. Er klagte mit Erfolg durch alle Instanzen, bis sein Fall schließlich beim Europäische Gerichtshof in Luxemburg landete. Und der kam zu einem Urteil, das weitreichende Folgen für das kirchliche Arbeitsrecht haben dürfte: Die Kündigung könne im vorliegenden Fall eine verbotene Diskriminierung darstellen. Martin Kessler analysiert.

Herzlich

Ihr

Michael Bröcker

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