Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Jahresanfang greift eine entscheidende Veränderung für Wohngebäude: Bisher zahlten Mieter die CO2-Abgabe für das Heizen mit Erdgas und Öl allein. Doch seit Januar 2023 müssen sich Vermieter beteiligen. Es sind zehn Stufen geplant, bei denen der Anteil der Vermieter immer weiter abnimmt, je energieeffizienter das Gebäude ist. In welche Stufe eine Mietwohnung fällt, hängt auch mit der Heizkostenabrechnung zusammen.

Doch welche Angaben müssen Vermieter ab jetzt in der Heizkostenabrechnung für 2023 machen, um Rechtsstreitigkeiten oder Kürzungen des Mieteranteils zu vermeiden? 

Damit Ihre Vermieter-Mandanten nicht im Dunkeln tappen, haben wir für Ihre Homepage das Erklärvideo „Stufenmodell – Teilung der CO2-Abgabe aus Sicht des Vermieters“ entwickelt.

Lernen Sie jetzt alle Erklärvideos für Ihre Kanzlei-Homepage im kostenlosen 60-Tage-Test kennen und Sie erhalten sofort als Gratis-Geschenk das aktuelle Video „Teilung der CO2-Abgabe aus Sicht des Vermieters – Stufenmodell“.

 
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Das Video beantwortet in knapp 3 Minuten die zentralen Fragen für Vermieter:

  • Welche genauen Angaben müssen ab sofort in der Heizkosten­abrechnung gemacht werden?
  • Was passiert, wenn der Vermieter die erforderlichen Informationen nicht liefert?
  • Was gilt bei Nichtwohngebäuden – etwa Geschäfts- oder Bürogebäuden?
  • Können Mieter und Vermieter vertraglich etwas anderes vereinbaren?
  • Wie können Vermieter Rechtsstreitigkeiten mit dem Mieter wegen der Betriebskostenabrechnung vermeiden?

Testen Sie noch heute 60 Tage kostenlos „Lexplain – die Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ und unterstreichen Sie mit diesen Videos, dass Sie bei aktuellen Fragen die erste Anlaufstelle für Ihre Mandanten sind.

Vorteil des Videos: Sie erreichen Ihre Mandanten viel besser als mit schriftlichen Informationen.

Das Video zur C02-Abgabe könnte schon heute auf Ihrer Webseite sein! Auf Wunsch übernimmt der Deubner Homepage-Service den Einbau. Selbstverständlich kostenlos! Zusätzlich bekommen Sie mehr als 50 weitere Videos zu rechtlichen Dauerbrennerthemen!
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Sie haben 7 Sekunden, um einen Besucher Ihrer Webseite zum Bleiben zu bewegen.

Wecken Sie in dieser Zeit nicht das Interesse, wird eine Kontaktaufnahme oder gar ein neues Mandat sehr unwahrscheinlich. Überlegen Sie mal: Kein Informationstext auf einer gähnend langweiligen Startseite lockt heute ernsthaft noch jemanden hinter dem Ofen hervor.

Bringen Sie Ihre Besucher dazu, Ihrer Homepage eine Chance zu geben, und bleiben Sie positiv in Erinnerung: mit „Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“.

Mit „Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ holen Sie sich eine Sammlung professioneller Videos zu häufigen Mandantenanfragen auf Ihre Internet-Seite – einfach erklärt und interessant verpackt. Da bleibt garantiert jeder Besucher kleben – beispielsweise beim Thema „Teilung der CO2-Abgabe aus Sicht des Vermieters“.

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Machen auch Sie Ihre Homepage zu einem Besucher-Magneten mit Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage!

Testen Sie jetzt „Lexplain“ völlig risikolos für ganze 60 Tage gratis auf Ihrer Internet-Seite. Unsere Techniker bauen die Videos sogar ein – ebenfalls kostenlos für Sie.
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So wird aus einem kleinen Video auf Ihrer Seite ein viraler Effekt für Ihre Kanzlei:

„Lexplain – die Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ ist ein Service, mit dem Ihre Kanzlei aus der Masse hervorsticht und gleichzeitig voll im Trend der Zeit liegt. Mit „Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ holen Sie sich eine Video-Datenbank auf Ihre Homepage, die kontinuierlich aktualisiert und ausgebaut wird.

Und so sieht „Lexplain“ beispielsweise auf einer Kanzlei-Homepage aus:

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Erste Erfolge werden Sie schnell sehen: Die Besucherzahlen Ihrer Internetseite steigen. Und was noch viel wichtiger ist – die Mandanten sprechen über Sie, ohne dass Sie etwas dafür tun müssen.

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Mit „Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ holen Sie die klassische Mund-zu-Mund-Propaganda ins Internet. Denn über soziale Netzwerke verbreiten sich gerade Videos in Windeseile. Und da die Erklärvideos direkt mit Empfehlungs-Funktionen für Facebook, Twitter und Co. versehen sind, ist die Weiterempfehlung mit einem Klick erledigt.

Der Clou: Sie machen es Ihren Mandanten ganz einfach, Ihre Kanzlei zu empfehlen. Und für die konkreten Anlässe sorgen die Erklärvideos. Das ist nachweislich die effektivste Akquise. Denn 80 % aller Mandate werden nach wie vor durch Weiterempfehlung gewonnen.
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Fakten, warum Erklärvideos so wirkungsvoll sind

Dass Videos auf Internetseiten wirklich „etwas bringen“ – das meine nicht nur ich. Deswegen habe ich Ihnen hier einige Aussagen international führender Internetexperten zusammengestellt, die auch Sie überzeugen werden:

Auf Google werden Suchergebnisse 50mal häufiger auf der ersten Seite angezeigt, wenn ein Video enthalten ist.
(Forrester Research)
 

 
80% der Internetnutzer kehren zu einer Homepage zurück, auf der sie in den letzten 30 Tagen ein Video betrachtet haben.
(Online Publishers Association)

66% der Besucher werden ein Video ein zweites Mal anschauen, wenn es interessante Informationen präsentiert hat.
(Internet Retailer)
 

 
Einkäufer im Internet bleiben im Durchschnitt zwei Minuten länger auf der Homepage, wenn ein Video vorhanden ist.
(Comscore)

Ein Erklärvideo mit einer Länge von einer Minute besitzt den Wert von 1,8 Millionen Wörtern.
(Forrester Research)
 

Lassen auch Sie sich überzeugen und testen Sie noch heute „Lexplain – die Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ – exklusiv und für Sie natürlich kostenlos.
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Weniger zeitraubende Anfragen zu Dauerbrenner-Themen

Ihre bestehenden und künftigen Mandanten werden sich die Videos immer wieder gerne ansehen. Denn die Videos sind unterhaltsam und beantworten sehr anschaulich Rechtsfragen, auf die Mandanten Sie oft ansprechen. Ein paar Beispiele aus der Video-Datenbank:
Familienrecht:

Umgangsrecht in Corona-Zeiten
ABC des Unterhalts - L wie Ledig
Sättigungsgrenze
Vater ohne Trauschein - Rechte und Pflichten
Kann ich vom Staat Unterhalt für mein Kind bekommen?
Patchworkfalle Erbrecht
So kann ich mir einen Anwalt leisten! - Beratungshilfe und VKH im Faimilienrecht!
Volljährig - was ändert sich beim Unterhalt?
Versorgungsausgleich - die Aufteilung der Rente bei Scheidung
Betreueungsrecht - was bedeutet das eigentlich?
Das Kind vor dem Familiengericht
Scheidungsverfahren für Anfänger. Was Sie wissen müssen
Unterhalt - wer zaudert, verliert
Zugewinn - früh geteilt und viel verloren
Steuerklassen - warum Sie sich nicht an Silvester trennen sollten
Arbeitsrecht:

Mindestlohn: Diese Punkte sollten Sie nach der Anhebung prüfen
Minijobs - das sind die aktuellen Regeln
Neues Nachweisgesetz ab dem 01.08.22 – das sind die verschärften Hinweispflichten
Corona - Arbeitsverhältnis in der Insolvenz
Corona-Krise: Kündigung
Corona-Krise: Kurzarbeit
Kündigung erhalten - so geht es weiter
Der Arbeitsvertrag - das sollten Sie wissen
Die Abmahnung im Arbeitsrecht - so wehren Sie sich richtig
Mietrecht:

Teilung der CO2-Abgabe aus Sicht des Vermieters - Stufenmodell
Homeoffice-Pflicht, Rechtsanspruch auf Homeoffice?
Corona - Was Gewerberaummieter jetzt wissen müssen
Corona – diese Gesetzeserleichterungen im Mietrecht sollten Sie kennen
Eigenbedarfskündigung - so geht es richtig
Mietminderung - aber richtig!
Konflikte konstruktiv lösen - Mediation als Chance nutzen!
Nutzen Sie die Mietpreisbremse – jetzt erst recht
Verkehrsrecht:

Zu schnell gefahren und geblitzt, was nun?
Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall erfolgreich durchsetzen
In welcher Höhe kann nach einem Verkehrsunfall ein Kfz-Schaden geltend gemacht werden?
Sonstige Rechtsgebiete:

Datenschutzgrundverordnung: Der richtige Umgang mit personenbezogenen Daten

Lassen Sie Ihre bestehenden und künftigen Mandanten von dieser brandneuen Sammlung wertvoller Rechtstipps profitieren. Bestellen Sie noch heute zum kostenlosen 60-Tage-Test „Lexplain – die Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“.
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6 Vorteile, von denen Sie schon in den ersten 48 Stunden profitieren:
  1. Ihre Internetseite wird besser bei Suchmaschinen gefunden.
  2. Sie zeigen, dass Sie Ihre Mandanten über das übliche Maß hinaus informieren – und das auf einfache und unterhaltsame Art. Damit heben Sie sich von anderen Kanzleien ab.
  3. Sie werden zum Gesprächsthema bei Ihren Mandanten und zeigen sich als moderne Kanzlei.
  4. Über die Weiterempfehlungs-Funktionen können Mandanten Ihre Homepage mit den Videos über Facebook, Twitter oder per Email einfach an Freunde, Bekannte und Kollegen weiterleiten.
  5. Die Videos bekommen Sie ohne jeglichen Aufwand. Wir bauen die Videos auf Ihrer Internetseite ein – für Sie ohne zusätzliche Kosten – und kümmern uns darum, dass sie stets aktuell sind.
  6. Sie sparen Tausende von Euro gegenüber selbstproduzierten Videos.

Testen Sie jetzt 60 Tage kostenlos. Unsere Techniker bauen die Videos probeweise in Ihre Homepage ein – ganz bequem und völlig gratis für Sie.
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Der Rundum-Service: Produktion, Technik, Einbau, Aktualität – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern!

„Videos auf der Homepage, schön und gut, aber das kann ich doch gar nicht so nebenbei allein schultern!“ werden Sie jetzt vielleicht sagen.

Sie haben recht: Videos sind nicht mal eben an einem Tag produziert. Und man braucht Spezialisten, mit denen die Videos erstellt und eingebaut werden.

Deshalb konnten und wollten sich bisher auch nur wenige Rechtsanwälte Videos auf ihrer Kanzlei-Homepage leisten.

Mit „Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ nehmen wir Ihnen all diese Probleme ab! Sie bekommen ein Rundum-sorglos-Paket und müssen sich wirklich um nichts mehr kümmern. Ein Anruf oder eine E-Mail genügt! Und das zum fairen Preis.
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Und das ist drin in Ihrem Rundum-sorglos-Paket:

  • Umfangreiche Video-Bibliothek
    mit den Dauerbrenner-Themen, die Mandanten immer wieder anfragen.
  • Empfehlungen über Facebook & Co.
    regen Sie mit den Videos an, denn die Funktionen dafür bringen die Videos direkt mit.
  • Werbeschreiben,
    mit denen Sie Ihre Mandanten auf die Videos hinweisen und so Weiterempfehlungen in Gang bringen.
  • Komplette Technik:
    Weder Sie, noch Ihre Mandanten müssen irgendetwas installieren. Die Videos sind zudem auf speziellen Video-Servern gespeichert. Sie selbst brauchen keinerlei Speicherplatz zu kaufen.
  • Kostenloser Einbau:
    Die Videos lassen sich in jede Homepage integrieren. Unser Technik-Team übernimmt das für Sie.
  • Aktualitätsgarantie:
    Wir sorgen dafür, dass die Videos immer auf dem aktuellen Rechtsstand sind. Denn nichts ist peinlicher, als veraltete Tipps. Unser Gutachter-Team aus erfahrenen Rechtsanwälten prüft alle Videos.
  • Wünschen Sie sich weitere Themen:
    Ihnen brennen weitere Themen auf den Nägeln, die Sie noch nicht bei „Lexplain – den Recht-Erklärvideos für Ihre Homepage“ finden? Kein Problem! Nutzen Sie unseren kostenlosen Service. Wir nehmen Ihren Wunsch dann gerne auf.
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Lexplain – die Recht-Erklärvideos

Video-Bibliothek mit Weiterempfehlungsfunktion, Monatspreis: ab 19,00 € zzgl. 19 % USt, Gratis-Einbau und –Anpassung an Ihre Homepage.

60 Tage kostenloser Test.

Nutzungszeitraum: jeweils 12 Monate mit jederzeitigem Kündigungsrecht zum Ende des Bezugszeitraums.
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