| | FINANZEN | Alles Wichtige zu Geldanlage, Vermögen und Vorsorge. |
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| Die Welt scheint sich gerade zu entspannen. Bleibt es so, ist es sicher am besten. Drauf verlassen kann man sich nicht. Aber erst muss man mal davon ausgehen. |
| Ruhe und Frieden wünschen sich die meisten Menschen. Sagen sie zumindest. Auch Börsianer wünschen sich das. Denn in Ruhe und Frieden kann man gut Geschäfte machen, und wenn man gut Geschäfte machen kann, steigen die Aktienkurse. | Martin Hock | Redakteur in der Wirtschaft und Leiter F.A.Z. PRO Finanzen. | |
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| Aktuell sieht es so aus, als ob die Entspannung der vergangenen Wochen nach dem Schock des „Liberation Day“ zu einem dauerhaften Zustand werden würde. Man kann zumindest dieser Meinung sein oder sich der Illusion hingeben, je nach Standpunkt und der persönlichen Optimismus-Pessimismus-Mischung. Anlass gibt es ja: Putin sagt, er wolle mit Selenskyj verhandeln, und auch Trump und Xi haben sich erst einmal lieb. Die exorbitant hohen Zölle zwischen den beiden Wirtschaftsriesen sind passé, und der Weiße-Haus-Resident sagte daselbst am Montag, er werde mit Präsident Xi sprechen, vielleicht gegen Ende der Woche. Wenn, ja wenn man nur darauf bauen könnte, dass es so bleibt. Ein Donald Trump muss stets Großartigkeit beweisen, „Mover und Shaker“ sein, ein Deal muss her, aber mindestens „the greatest deal on this planet“, und wenn der nicht verfügbar ist, dann muss auf den Tisch gehauen werden, dass die Welt erzittert – oder zumindest die Fangemeinde verehrungsvoll „Aaaah!“ sagt. Was also in 90 Tagen sein wird, wenn die jetzt getroffene Vereinbarung ausläuft, wer weiß das schon? Und im Osten? Putin redet zwar vom Verhandeln – aber ein persönliches Treffen mit dem förmlich zu Beelzebub dämonisierten ukrainischen Präsidenten steht nicht zur Debatte. Wie auch, wenn man unverändert Annexion und einen Vasallenstaat anvisiert, von der „Entnazifizierung“ ganz zu schweigen? Hält man den nicht ganz so Kampfeslustigen auf der Gegenseite nur lang genug die Karotte des Friedens vor die Nase, kann man hinterrücks umso härter mit dem Stock zuschlagen. Hoffnung lässt sich trefflich ausnutzen. Wer also glaubt, der böse Traum von Krieg und Zöllen sei nur ein Irrtum gewesen, könnte sich bald getäuscht sehen. Nur weiß man’s eben nicht. Und es gilt: Solange man miteinander redet, beschimpft man sich nicht. Ist also immer noch alles drin. Und so müssen Börsianer ihr Handeln nach dem richten, was gerade passiert, und für den Rest an Absicherung denken. Letztlich gilt heute mehr denn je Brechts Ballade „Von der Unzulänglichkeit menschlichen Planens“: „Ja, mach nur einen Plan! Sei nur ein großes Licht! Und mach dann noch ’nen zweiten Plan! Geh’n tun sie beide nicht.“ Was nicht gegen Pläne, sondern nur gegen die Hybris spricht, genau zu wissen wie’s läuft. Bleiben Sie flexibel! Ihr Martin Hock
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Von Christian Siedenbiedel |
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Bauen und Wohnen soll günstiger werden, aber Immobilienpreise bleiben hoch. Für viele wird der Traum vom Eigenheim schwer zu finanzieren sein. Was ist für den Hauskauf zu beachten? |
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Von Christiane von Hardenberg |
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Steuertipp: Im Homeoffice Steuern sparen
| Was lässt sich im Homeoffice absetzen? dpa |
| Für einen neuen Job wird umgezogen oder ein Homeoffice eingerichtet: Wer die Kosten dafür steuerlich geltend machen will, sollte ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) beachten. Die Kosten eines Umzugs sind nur absetzbar, wenn dieser aus beruflichen Gründen erfolgt. Es ist zu unterscheiden, ob ein häusliches Arbeitszimmer vorliegt oder nicht. Die tatsächlichen Kosten für ein Arbeitszimmer sind nur abzugsfähig, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung des Steuerpflichtigen bildet und kaum privat genutzt wird. Dabei können Miete oder im Falle von Eigentümern die Abschreibung und sämtliche Nebenkosten geltend gemacht werden. Der Maximalbetrag ergibt sich dabei aus dem Flächenanteil des Arbeitszimmers an der gesamten Wohnfläche des Hauses oder der Wohnung. Notwendig für die steuerliche Anerkennung ist, dass der Raum im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche nicht zu groß ist. Ein fester Richtwert existiert dafür nicht. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann lediglich die Tagespauschale von sechs Euro täglich, aber maximal 1260 Euro jährlich geltend gemacht werden. Kosten für Einrichtungsgegenstände, die rein beruflich genutzt werden, sind zusätzlich als Werbungskosten abziehbar, selbst wenn die tatsächlichen Kosten für den eigentlichen Arbeitsraum steuerlich nicht abziehbar sein sollten. Selbst schlaumachen: Notar- und Grundbuchrechner
| Illustration: Katharina Hofbauer |
| Beim Immobilienkauf schlagen auch die Kosten für den Notar und die Eintragung im Grundbuch mit einem satten Betrag zu Buche. Der Grundbuch- und Notarrechner zeigt, wie viel Geld Sie zusätzlich aufbringen müssen, um Eigentümer zu werden. Zum Rechner Fünf Termine für sieben Tage:Dienstag, 13. Mai: Veröffentlichung der US-Inflationsrate für April. Mittwoch, 14. Mai: Statistisches Bundesamt gibt Inflationsrate für April bekannt. Donnerstag, 15. Mai: EU-Handelsministertreffen, Thema ist unter anderem der Zollkonflikt mit den USA. Freitag, 16. Mai: EU-Kommission legt Frühjahresprognose für die Wirtschaft vor. Montag, 19. Mai: Fortsetzung des Ostdeutschen Wirtschaftsforums.Börsenlexikon Wort der Woche: XTF Marktsegment der Frankfurter Börse. Hier werden börsennotierte Indexfonds (ETF) sowie aktiv geführte Fonds über das Computerhandelssystem XETRA gehandelt. Zum Onlinebörsenlexikon Das F.A.Z. Börsenlexikon ist zum Preis von 24 Euro auch als Buch erhältlich! Bestellen „Das F.A.Z. Börsenlexikon kann ... eine nützliche Hilfestellung bieten und im weiteren Verlauf der eigenen Anlagehistorie sogar als Nachschlagewerk genutzt werden. Die leicht verständlichen Erläuterungen können dabei ebenso überzeugen wie die Auswahl der Fachbegriffe, die in ihrer Gesamtheit einen breiten Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten eröffnen, die die Kapitalanlage an der Börse bietet.“ (Adrian Witt, webcritics.de) Last – not least: Griechenland will Rettungskredite früher zurückzahlen
| Der ehemalige griechische Ministerpräsident Alexis Tsipras (links) und der damalige Finanzminister Yanis Varoufakis 2015 in Athen. Picture Alliance |
| Griechenland plant, die Kredite aus seinem ersten Rettungsprogramm zehn Jahre früher als geplant zurückzuzahlen. „Bis 2031 sollte das komplett hinter uns liegen“, sagte Finanzminister Kyriakos Pierrakakis. Bislang wäre die letzte Rate im Jahr 2041 fällig. Griechenland hat schon einen Teil der Kredite vorzeitig getilgt und plant in diesem Jahr eine weitere Sondertilgung. Aktuell steht das Land noch mit 31,6 Milliarden von ursprünglich 52,9 Milliarden Euro in der Kreide, die 2010 von Ländern der Eurozone bereitgestellt wurden. 2018 hatte der Rettungsschirm ein Maßnahmenpaket zur Schuldenerleichterung beschlossen, wie eine Stundung von Zins- und Tilgungszahlungen. Deshalb sind die meisten Kredite aus dem zweiten Hilfspaket erst ab 2033 fällig. Die öffentliche Verschuldung des Landes ist im Vorjahr auf 153,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts unter den Zielwert von 154 Prozent gefallen. Griechenland ist aktuell eines von nur sechs EU-Ländern, das 2024 einen Haushaltsüberschuss verzeichnete – vor allem wegen einer verstärkten Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Für 2025 erwartet Pierrakakis einen Primärüberschuss vor Zinszahlungen – von 3,2 Prozent. (Bloomberg) |
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Verantwortlicher Redakteur für F.A.Z. PRO Finanzen: Dr. Martin Hock Kontakt: PRO-Finanzen@faz.de | Copyright: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main, Hessen, Germany Tel.: (0)69 7591-0, E-Mail: info@faz.net HRB 7344, Amtsgericht Frankfurt am Main, USt.-IDNr.: DE 114 232 732 Geschäftsführer: Thomas Lindner (Vorsitzender), Dr. Volker Breid Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube, Carsten Knop, Berthold Kohler | © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2001 – 2025 Alle Rechte vorbehalten. |
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