Bemerken Sie erst nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist, dass ein Steuerbescheid Fehler enthält, ist nicht alles verloren. Es gibt Möglichkeiten, den Bescheid vom Finanzamt ändern zu lassen.
Wie Sie Ihren Steuerbescheid nachträglich korrigieren können | Zur Webansicht |
| Newsletter vom 21.08.2019 |
| © Björn Wylezich - stock.adobe.com | Einspruchsfrist versäumt | Bemerken Sie erst nach Ablauf der einmonatigen Einspruchsfrist, dass ein Steuerbescheid Fehler enthält, ist nicht alles verloren. Es gibt Möglichkeiten, den Bescheid vom Finanzamt ändern zu lassen. Das ist zwar mitunter kompliziert, doch der Kampf wird oftmals belohnt. Von Bernhard Köstler mehr | Steuerbescheid: Das gilt beim Einspruch
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Klimaschutz | Annegret Kramp-Karrenbauer plant offenbar eine Abwrackprämie für alte Ölheizungen. Die Reaktionen der Branche sind verhalten. Zuspruch erhält die CDU-Vorsitzende hingegen für einen anderen Vorschlag. Von Max Frehner mehr |
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Reform der Straßenverkehrsordnung | Bußgelder sollen steigen und Fahrradfahrer besser geschützt werden. Verkehrsminister Scheuer plant noch für dieses Jahr eine Reform der Straßenverkehrsordnung. Was sich konkret ändern soll. mehr |
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ZDH warnt vor Zwei-Klassen-Entlastung | Bundesfinanzminister Olaf Scholz will den Solidaritätszuschlag für die Mehrheit aller Steuerzahler abschaffen. Das Bundeskabinett hat seinen Gesetzesvorschlag beschlossen. Doch dieser erntet weiterhin starke Kritik. mehr Video |
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Urlaubsrecht im Trauerfall | Ein Todesfall in der Familie ist eine schwere emotionale Belastung. Der Berufsalltag rückt in dieser Ausnahmesituation in weite Ferne. Arbeitnehmer können im Todesfall Sonderurlaub nehmen. Was dabei zu beachten ist. Von Jessica Baker mehr |
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VL-Anspruch und Arbeitnehmersparzulage | Vermögenswirksame Leistungen kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern freiwillig als Bonus zum Monatslohn bezahlen. Dabei darf er jedoch keinen Unterschied zwischen den befristet und unbefristet Angestellten machen. mehr |
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