Für wen Handzettel-Werbung geeignet ist
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| | | | 4 Methoden für erfolgreiche Handzettel-Werbung Liebe Leserin, lieber Leser, kaum eine andere Werbeform bietet Ihnen die Möglichkeit, so einfach und preiswert Ihre Angebote zu vermarkten. Ein DIN A5 Flyer – 4-farbig, einseitig bedruckt – kostet in der einfachen Version gerade mal 30 Euro pro 1.000 Exemplare. Kurz und gut: Jeder Unternehmer wird mit einem gut gemachten Handzettel Erfolge erzielen. Sie können dieses preiswert herzustellende Werbemittel nämlich gleich auf 4-fache Weise einsetzen – da wird auch für Sie etwas dabei sein: 1. Methode: Auslegen Gibt es einen Platz, an dem viele Ihrer Zielkunden gelegentlich vorbeikommen und Ihren Handzettel entdecken werden? Das kann in den Räumen eines anderen Unternehmens (z. B. Gaststätte, Arzt, Großhändler) oder in öffentlichen Gebäuden (z. B. Rathaus, Volkshochschule) der Fall sein. Nutzen Sie die Chance, an möglichst vielen solchen Orten einen Packen Ihrer Handzettel auszulegen. Da diese sehr günstig zu produzieren sind, ist das auch mit einem sehr kleinen Werbebudget leicht zu bewältigen. Tipp: Für die Auslage brauchen Sie „nur“ die Erlaubnis des Hausherrn. Fragen Sie danach! In vielen Fällen wird man Ihnen entgegenkommen, auch wenn Sie nichts dafür bezahlen. Bieten Sie als Gegenleistung an, in Ihren Räumen Werbung des anderen Unternehmens auszustellen oder es Ihren Kunden zu empfehlen. Selbst unter Konkurrenten kann eine solche Kooperation erfolgreich sein, z. B. wenn Sie in Ihrem Handzettel etwas anbieten, was der andere nicht kann – und umgekehrt. 2. Methode: Verschicken Natürlich können Sie Ihren Handzettel auch an mögliche Kunden verschicken. Das bietet sich an, wenn Sie ohnehin Briefe versenden, z.B. Rechnungen. So machen Sie den Empfängern ohne Aufwand und zusätzliche Portokosten auch noch Ihr aktuelles Angebot bekannt. | |
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| Wichtige Regeln für die Handzettel-Werbung3. Methode: Verteilen Sie können Ihren Handzettel auch direkt verteilen (lassen) - ganz gleich, ob Sie Privat- oder Geschäftsleute erreichen wollen. Wichtig ist, dass es einen Ort gibt, an dem sich eine Vielzahl Ihrer Wunschkunden zeitgleich aufhält. Das kann der Gehweg bzw. die Fußgängerzone vor Ihrem Geschäft sein – wenn Sie Privatkunden ansprechen. Genauso geeignet ist die Verteilung im Umfeld einer Veranstaltung – Ausstellung, Messe, Seminar etc. Dort erreichen Sie je nach Art der Veranstaltung Privat- oder auch Geschäftskunden. Praxis-Tipp: Vorsicht, das Verteilen von Handzetteln ist nicht ohne Weiteres erlaubt! Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Ordnungsgeldern, der Auferlegung von Reinigungskosten oder Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs rechnen. • | | Auf öffentlichen Straßen und Plätzen ist das Verteilen von Handzetteln eine erlaubnispflichtige Sondernutzung, die Ihr örtliches Ordnungsamt genehmigen muss. Rufen Sie dort an, und fragen Sie nach dem Antragsweg. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Handzettel hinter die Scheibenwischer von auf öffentlichen Parkplätzen abgestellten Autos klemmen wollen. | • | | Verteilen Sie Ihre Handzettel nicht direkt vor dem Unternehmen eines Konkurrenten – das könnte unlautere Werbung sein und ist stark abmahngefährdet. | • | | Ärger handeln Sie sich ein, wenn Sie ein Hausrecht missachten. In einem Gebäude (z. B. Rathaus, Messehalle, Betrieb eines anderen Unternehmens) sowie auch auf dem dazugehörigen Grundstück und Parkplatz sollten Sie nur mit Erlaubnis des Hausherrn aktiv werden. |
4. Methode: Überreichen Und schließlich spricht auch nichts dagegen, dass Sie bei jedem persönlichen Kundenkontakt einen Handzettel mit einem aktuellen Angebot übergeben. Das ist für jeden Händler interessant, der an der Kasse für baldige Folgegeschäfte sorgen will. Und selbst ein Dienstleister im B2B-Geschäft bindet so seine Kunden an sich: Eine Visitenkarte kann er nur 1- oder maximal 2-mal, einen neuen Handzettel aber jedes Mal überreichen. Praxis-Tipp: „Überreichen“ ist wörtlich zu nehmen! Sie werten Ihren Handzettel und vor allem das Angebot darin auf, indem Sie dem Kunden den Zettel nicht einfach nur in die Hand drücken, sondern ihn wie eine ganz besondere Neuigkeit ankündigen: „Darf ich Sie als guten Kunden noch auf dieses neue Angebot aufmerksam machen? ... Nehmen Sie diesen Gutschein doch bitte gleich mit!“ – Sagen Sie auch nicht „Zettel“ zu Ihrem Handzettel, das klingt nach Papiermüll! Nennen Sie ihn je nach Inhalt „Gutschein“, „Vorzugscoupon“, „Berechtigungsschein“ etc. | |
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| Ihre Astrid Engel Redaktion Gründer-Wissen | |
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Praxis-Tipp: Vorsicht, das Verteilen von Handzetteln ist nicht ohne Weiteres erlaubt! Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Ordnungsgeldern, der Auferlegung von Reinigungskosten oder Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs rechnen.
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Astrid Engel
Redaktion Gründer-Wissen Anzeige
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