| | EINSPRUCH | Alles Wichtige aus der Welt des Rechts |
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| Wie weiter nach dem Haftbefehl gegen Netanjahu? |
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Der Haftbefehl des IStGH spaltet die Welt. Was bedeutet die Entscheidung für die internationale Staatengemeinschaft? Im Briefing beantworten wir die wichtigsten Fragen. Außerdem: Aufregung um eine Hausdurchsuchung nach Habeck-Beleidigung. Und: Von der Großkanzlei auf den Fußballplatz – Schiedsrichter Tobias Stieler im Interview. |
| Er hat es also getan: Der Internationale Strafgerichtshof ist dem Antrag von Chefankläger Karim Khan vom vergangenen Mai gefolgt und hat Haftbefehl gegen den israelischen Ministerpräsidenten Netanjahu, Ex-Verteidigungsminister Gallant und den Hamas-Anführer Deif erlassen. Während Iran und die Palästinensische Autonomiebehörde den Beschluss des Gerichts in Den Haag feiern, kritisieren mehrere Verbündete Israels – allen voran die USA – den Haftbefehl. Deutschland steckt in einem Dilemma: Liefert es Netanjahu aus, wenn er deutschen Boden betritt? Einerseits unterstützt die deutsche Regierung Israels Recht auf Selbstverteidigung, andererseits plädiert sie für ein robustes internationales Rechtssystem mit verbindlichen Regeln. | Finn Hohenschwert | Redakteur F.A.Z. Einspruch. | |
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| Im Briefing finden Sie eine Sonderrubrik zum Haftbefehl des IStGH. In einem exklusiven Gastbeitrag kommentiert der Göttinger Völkerrechtsprofessor Kai Ambos den Beschluss. Das Gericht folge einer Linie, die sich bereits im Vorfeld abgezeichnet habe. Für das weitere Verfahren blieben jedoch schwierige Rechts- und Beweisfragen offen. Reinhard Müller meint, der IStGH setze durch die faktische Gleichsetzung von Israel und der Hamas seine Autorität aufs Spiel. Was noch aus dem Haftbefehl folgt, erklärt unser Kollege Alexander Haneke. Ob Deutschland Netanjahu im Falle eines Haftbefehls ausliefern müsste, haben Völkerrechtler bereits im Frühjahr kontrovers auf F.A.Z. Einspruch diskutiert. Wir haben für Sie deren Gastbeiträge in der Rubrik „Was sonst noch wichtig ist“ zum Nachlesen zusammengestellt. Derweil weckt ein Vorfall in Bayern Zweifel an der Härte, mit der Strafverfolgungsbehörden gegen Beleidigungen im Internet vorgehen. Ein Mann aus Bayern soll Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) in einem Beitrag auf der Plattform X „Schwachkopf“ genannt haben. Die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Durchsuchungsbeschluss und ließ sein Tablet beschlagnahmen. Reicht der erkennbar satirische Beitrag für eine Hausdurchsuchung? Dazu mehr im Briefing. Außerdem: ein weiteres Interview aus unserer Reihe mit Juristen, die einen anderen Weg eingeschlagen haben. In dieser Woche mit dem Bundesliga-Schiedsrichter und Ex-Großkanzleianwalt Tobias Stieler. Wir haben ihn gefragt, wie ihm seine juristische Ausbildung auf dem Fußballplatz hilft und wie er zum Video-Schiedsrichterassistenten (VAR) steht. Möchten Sie mit unserer Redaktion in Kontakt treten, schreiben Sie uns gerne an redaktioneinspruch@faz.de. Wir freuen uns über Anregungen, Themenvorschläge und Rückmeldungen zu unserem Briefing. Viel Freude bei der Lektüre und ein schönes Wochenende! Ihr Finn Hohenschwert
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| Gericht mit weltweitem Anspruch: der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag Picture Alliance |
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Von Stephan Klenner und Reinhard Müller |
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Aus dem Deutschen Anwaltspiegel | |
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Dienstag, 26. November 2024 | Karlsruhe: Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts über die Zulässigkeit von ärztlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber Betreuten bei einem stationären Krankenhausaufenthalt. Luxemburg: Der EuGH verhandelt in Sachen Datenverarbeitung durch Whatsapp.
Mittwoch, 27. November 2024 | Leipzig: Mehrere Verhandlungen beim Bundesverwaltungsgericht, unter anderem zu versammlungsrechtlichen Fragestellungen, die sich anlässlich des G-20-Gipfels in Hamburg vom 7./8. Juli 2017 ergeben haben. Straßburg: Voraussichtlich Vorstellung der neuen Kommission und deren Programm durch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Anschließend wird die Kommission durch das Parlament gewählt.
Donnerstag, 28. November 2024 | Karlsruhe: Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Abschöpfung von Überschusserlösen nach dem Strompreisbremsegesetz. |
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Verantwortlicher Redakteur für F.A.Z. PRO Einspruch: Dr. Reinhard Müller Kontakt: einspruch@faz.de | Copyright: Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Pariser Straße 1, 60486 Frankfurt am Main, Hessen, Germany Tel.: (0)69 7591-0, E-Mail: info@faz.net HRB 7344, Amtsgericht Frankfurt am Main, USt.-IDNr.: DE 114 232 732 Geschäftsführer: Thomas Lindner (Vorsitzender), Dr. Volker Breid Herausgegeben von Gerald Braunberger, Jürgen Kaube, Carsten Knop, Berthold Kohler | © Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH 2001 – 2024 Alle Rechte vorbehalten. |
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