Willkommen beim ZWEI UND MEHR-Newsletter September 2017
Liebe steirische Familien! Liebe NetzwerkpartnerInnen!
| Mit unserem Newsletter möchten wir Sie über aktuelle Themen rund um die Familie informieren. In der aktuellen Ausgabe sind dies zum Beispiel unsere kostenlose rechtliche Erstberatung, der digitale Eltern-Kind-Pass, Informationen rund um die Ausbildung und Berufswahl von Jugendlichen sowie Ankündigungen von besonders empfehlenswerten Veranstaltungen. Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommerausklang! Für die A6 Fachabteilung Gesellschaft Mag.a Alexandra Nagl |
Vertrauliche rechtliche Erstberatung in Familienrechtsfragen
| Das Referat Familie, Erwachsenenbildung und Frauen und die Familien- & KinderInfo bieten steirischen Familien in all ihrer Vielfalt ein umfassendes Angebot an Information und Beratung. Dazu zählt auch die kostenlose und vertrauliche rechtliche Erstberatung. Weitere Informationen |
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Aktuelles von unseren BücherheldInnen
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Conny Clax © Land Steiermark
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| Das nächste Bookolino-Festival findet vom 9. bis zum 19. November 2017 statt. Während dieser Zeit gastieren namhafte Kinder-, JugendbuchautorInnen und IllustratorInnen in der Steiermark; es gibt Lesungen und Mitmach-Workshops. Termine und weitere Informationen |
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Kostenlose Teilnahme am ZWEI UND MEHR Elterntreff in Graz und Leoben
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Digitaler Eltern-Kind-Pass
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Rechnung vom Feriencamp und Sportkurs beim Steuerausgleich einreichen
| Wir möchten Sie erinnern, dass Betreuungskosten für Kinder unter 10 Jahren bis zu € 2.300,-- pro Jahr steuerlich absetzbar sind. Heben Sie daher Rechnungen von Feriencamps und Sportkursen gut auf, um diese Kosten bei der nächsten Arbeitnehmerveranlagung als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen.. Dabei sind sämtliche Kosten für die Ferienbetreuung absetzbar, wenn sie an eine Kinderbetreuungseinrichtung oder eine pädagogisch qualifizierte Betreuungsperson gezahlt wurden. Auch Zusatzangebote von Kinderbetreuungseinrichtungen in der schulfreien Zeit, wie Turnangebote, Musikschule, Schwimmkurs oder Fremdsprachenkurse, die von einer pädagogisch qualifizierten Betreuungsperson erbracht werden, sind absetzbar. Nähere Infos finden Sie hier. |
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Geld in der Familienkassa © Shutterstock
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Welt-Mädchen-Tag am 11. Oktober
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AusBildung bis 18
| Die österreichische Bundesregierung hat 2016 das Ausbildungspflichtgesetz beschlossen, um jungen Menschen bessere berufliche Chancen zu eröffnen. Ziel der AusBildung bis 18 ist es alle Jugendlichen zu einer über den Pflichtschulabschluss hinausgehenden Qualifikation hinzuführen und einem frühzeitigen Ausbildungsabbruch entgegenzuwirken. Der erste betroffene Jahrgang sind jene Schülerinnen und Schüler, die im Juli 2017 ihre 9jährige Schulpflicht beendet haben und sich dauerhaft in Österreich aufhalten. Erziehungsberechtigte sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass Jugendliche, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, bis zu ihrer Volljährigkeit eine Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme besuchen. Mehr Information unter: |
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Eine Initiative der Österr. Bundesregierung © Ausbildung bis 18
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Aktuelle Studie: Wie Vorurteile die Berufswahl von Jugendlichen beeinflussen können
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Interkulturelles St. Martiner Familienfest am 09.09.2017
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