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Gratis-Report: „Das neue Urlaubsrecht in der arbeitsgerichtlichen Praxis“ – inkl. der jüngsten EuGH und BAG Rspr. und Musterschreiben!



 
  Sehr geehrte Damen und Herren,

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres, doch im Arbeitsverhältnis gehört der Urlaub auch zu den immer wiederkehrenden Konflikthemen – nach Kündigung und Arbeitsentgelt nimmt der Streit um den Erholungsurlaub den dritten Platz aller Arbeitsgerichtsverfahren ein.

Dies gilt erst recht, seit die Rechtsprechung des EuGH zu gravierenden Veränderungen im deutschen Urlaubsrecht geführt hat. Vor allem die seitens des EuGH entwickelten Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Gewährung des Jahresurlaubs und die weitere Ausdifferenzierung in der Rechtsprechung des BAG haben zu erheblichen Irritationen in der Personalpraxis und zu zahlreichen Fragen in der arbeitsrechtlichen Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern geführt:
 
     
 
  • Was sind aktuell die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften im Urlaubsrecht?
  • Wie lauten die Folgen einer unterlassenen Mitwirkung des Arbeitgebers für den Urlaub des Arbeitnehmers?
  • Wann verfällt der (Rest-)Urlaub?
  • Können Sich Urlaubsansprüche kumulieren, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nicht nachkommt?
  • Kann der Urlaubsanspruch auch bei ganzjähriger gesundheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit verfallen?
  • Was gilt für den Abgeltungsanspruch, wenn Urlaub nicht in Natur gewährt werden kann?
  • Wann beginnt die Frist zum Verfall bzw. zur Verjährung des Abgeltungsanspruchs?
  • Wie kommt der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nach?
  • Zu welchem Zeitpunkt sollte der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten erfüllen?

Antworten auf diese Fragen, verbunden mit zahlreichen Praxistipps, finden Sie in unserem aktuellen Spezialreport „Das neue Urlaubsrecht in der arbeitsgerichtlichen Praxis“ – inkl. Musterschreiben, dessen Verwendung dem Arbeitgeber in jedem Arbeitsverhältnis empfohlen werden kann.

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