| | Sehr geehrte Damen und Herren,
in unseren digitalen Verwalter-Stammtischen wurde deutlich, dass die Auswirkungen der Corona-Krise für Verwalterinnen und Verwalter im Bereich der Gewerbemietverwaltung deutlich zu spüren sind: Ein Großteil der Gewerberäume unterliegen den behördlichen Schließungsanordnungen und generieren keine Einnahmen mehr, die laufenden Ausgaben laufen aber im Wesentlichen weiter. Die Verwalter versuchen hinsichtlich der Mietzahlungen zwischen Eigentümer und Mieter zu vermitteln (Stundung, Erlass), um die Gewerbemieter weiterhin zu halten.
Da sich der allgemeine Arbeitsanfall in allen Verwaltungsunternehmen erhöht hat, wünschen sich einige Verwalter eine Verschiebung des Zensus, die seitens der Politik auch bereits diskutiert wurde. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Newsletter.
Liebe Grüße RAin Annett Engel-Lindner Referentin Immobilienverwaltung IVD-Bundesverband |
|
|
Aufgrund der Corona-Krise soll der für 2021 vorgesehene Zensus verschoben werden. Die Ausbreitung des Coronavirus stellt die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bei der Vorbereitung des Zensus vor große Herausforderungen. Organisatorische und rechtliche Fragen zu einer Änderung des Zensusgesetzes und des EU-Rechts im Hinblick auf das weitere Verfahren bzw. eine Stichtagsverschiebung werden derzeit geklärt. Dies ist in einer Telefonkonferenz des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefs der Staatskanzleien am 30. März 2020 besprochen worden. |
|
|
Das Bundeskabinett hat in einer vorgezogenen Sitzung am 23. März 2020 den Gesetzentwurf zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen, der jetzt an den Deutschen Bundestag weitergeleitet wird. Der Gesetzentwurf entspricht im Wesentlichen dem seit Januar 2020 vorliegenden Referentenentwurf für ein Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEModG).
Die anstehende Reform des WEG muss jetzt insbesondere im Zuge der Corona-Pandemie in einem schnellen Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt werden. Die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen und Kontaktsperren lassen eine übliche Verwaltungstätigkeit kaum mehr zu. Eigentümerversammlungen können derzeit nicht mehr stattfinden. Damit können wichtige Maßnahmen in der Eigentümergemeinschaft nicht mehr beschlossen werden, wenn nicht alle Eigentümer diesen schriftlich zustimmen. Dies ist praxisfern. Die mit dem Gesetzesentwurf verbundene Erweiterung der Verwalterkompetenzen und Erleichterung der Beschlussfassung wird die Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung deutlich erleichtern. Die schnelle Verabschiedung der WEG-Reform ist nun dringend notwendig |
|
|
Wir unterstützen Sie in der Krise und lassen Sie nicht allein. Die Webseite ist jetzt Kommunikationskanal Nr. 1! Sie haben per sofort die Möglichkeit, Ihre Geschäftsprozesse direkt kostenfrei und unverbindlich zu optimieren. Mit diesen Maßnahmen unterstützt web4business Sie: Kostenfreie Webseitenerstellung und keine Tarif-Gebühren Innerhalb von 48h erstellen wir die Basis-Unternehmenswebseite inklusive Hosting, Domain, E-Mail, branchengerechten Bildern und Texten und den jetzt wichtigen Funktionen. Einbindung von Video-Beratung und -Telefonie Wir integrieren verschiedene Varianten von Videodiensten auf der Webseite. Einrichten und Einbinden von Newsletter-Möglichkeit Essentieller denn je ist es heute, seine Kunden per Newsletter weiterhin zum Status Quo, zu Aktionen und Angeboten zu informieren. Wir helfen bei Erstellung und Versand der Mailings. Direkte Unterstützung im Bereich Google-Sichtbarkeit und Online-Marketing Wir bieten kostenfrei die Möglichkeit, Online-Beratungen /-Bestellungen über Google-My-Business-Einträge einzugliedern und stellen weitere Online-Marketing Pakete zur Verfügung, mit denen gezielt Neukunden angesprochen werden können. Sichern Sie sich jetzt dieses einmalige Angebot und das Team von web4business findet für Sie und Ihr Unternehmen die richtige Lösung. Buchen Sie jetzt – wir melden uns umgehend!
Mehr Informationen |
|
|
Eine Eigenbedarfskündigung ist unwirksam, wenn sie als Grund zum Nutzungswunsch lediglich angibt, dass die Wohnung "für notwendige Aufenthalte als Zweitwohnung" benötigt werde. Es muss daher immer auch angegeben werden, für welche Dauer und in welcher Intensität die Wohnnutzung beabsichtigt ist. Das hat das Landgericht (LG) Berlin mit Urteil vom 7. Januar 2020 entschieden. |
|
|
Seit Anfang des Jahres fördert der Staat energetische Baumaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohngebäuden mit einem Steuerbonus. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gebäude bei Durchführung der Baumaßnahme älter als zehn Jahre ist. Die Förderung umfasst sowohl Lohn- als auch Materialkosten und gilt für Baumaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen haben und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden. Um die Förderung beantragen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: - die Baumaßnahme wird von einem anerkannten Fachunternehmen ausgeführt
- energetische Mindestanforderungen werden eingehalten
- die Rechnung ist in deutscher Sprache ausgestellt und führt förderfähige Maßnahmen, die Arbeitsleistung und die Adresse des Objekts auf
- die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen
Der Auftraggeber, der den Steuerbonus in seiner Einkommensteuererklärung beantragen will, muss dem Finanzamt zudem eine Bescheinigung des Fachunternehmens über die Baumaßnahme vorlegen, die nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellt ist. Das Bundesministerium der Finanzen hat die entsprechenden Musterbescheinigungen veröffentlicht. Vorgegeben sind darin der Inhalt, Aufbau und die Reihenfolge der Angaben; die Handwerksbetriebe dürfen hiervon nicht abweichen. |
|
|
Eine heimliche, wochenlange Videoüberwachung mit Aufzeichnung von Wohnungsmietern zur Erhärtung des Verdachts, ob eine unerlaubte Untervermietung vorliegt, ist unzulässig. Es liegen mildere Mittel vor, wie etwa eine gezielte Scheinanmietung oder die Befragung von Nachbarn. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. |
|
|
Webinarangebot des IVD im Überblick
22.04.2020, Webinar, Digitaler Darwinismus - Was wir von erfolgreichen Proptech Maklern lernen können!, Florentino Trezek 23.04.2020, Webinar, Onlinewertermittlung - Vorsicht Falle! Andreas Habath 27.04.2020, EIA Webinar, Neuregelung Teilung der Maklerprovision, Dr. Christian Osthus 27.04.2020, EIA Webinar, Bauunterlagen sichten, beurteilen, ergänzen, Katrin Valerius 27.04.2020, Webinar, Der Zukunftsmakler Persönlichkeit statt Marketing, Andreas Habath
28. - 29.04.2020, digiKonREAL 20, Digitale Immobilienkonferenz
30.04.2020, Webinar, Was Immobilienmakler zu den AGB unbedingt wissen müssen, RA Sven R. Johns 30.04.2020, Webinar, Körpersprache – Für den 1. Eindruck gibt es keine 2. Chance, Evelyn-Nicole Lefèvre-Sandt 04.05.2020, Webinar, Rechtsfragen des Auftritts in sozialen Netzwerken & Co, RA Sven R. Johns 04.05.2020, Webinar, Marketing bei Restantenwohnungen – Crash-Kurs für Bauträger und den Immobilienvertrieb, Prof. Stephan Kippes 04.05.2020, Webinar, Objektbranding in der Immobilienpraxis – Wohn- und Gewerbeimmobilien professionell zur Marke machen, Prof. Stephan Kippes 04.05.2020,Webinar, On-Site-Marketing – am Bauträgerobjekt maximale Werbewirkung generieren, Prof. Stephan Kippes 07.05.2020, Webinar, Argumentationshilfen für Provisionsmodelle, Thomas Brunner 07.05.2020, Webinar, Widerrufsrecht, RA Sven R.Johns 11.05.2020, EIA Webinar, Verkehrssicherungspflichten – Gefahren für Verwalter, Dr. Keno Zimmer 11.05.2020, EIA Webinar, Die Kündigung wegen Zahlungsverzugs, Dr. Keno Zimmer 12.05.2020, Webinar, Aktuelle Rechtsprechung zum Maklerrecht, WEG, Mietrecht im Überblick, RA Sven R. Johns 18.05.2020, EIA Webinar, ENEV aktuell – Was muss ich als Makler beachten?, Rudolf Koch 18.05.2020, EIA Webinar, Achtung Geldwäsche – Was muss ich tun?, Rudolf Koch 18.05.2020, Webinar, Exposés erstellen – Hinweise, Rechtstipps und andere Themen rund um das Maklerrecht, Sven R. Johns 21.05.2020, Webinar, Argumentationshilfen für Provisionsmodelle, Thomas Brunner 22.05.2020, Webinar, Gibt es auch Farming bei Verwaltungen zur Akquisition von Beständen?, Prof. Stephan Kippes 22.05.2020, Webinar, Crash-Kurs Verkaufsschilder als Akquise- und Vermarktungstool, Prof. Stephan Kippes 25.05.2020, EIA Webinar, Tierhaltung in der Mietwohnung – sind Tierhaltungsklauseln für die „Katz“?, Dr. Keno Zimmer 25.05.2020, EIA Webinar, Betriebskostenabrechnung: Das Auskunfts- und Einsichtsrecht des Mieters in Abrechnungsbelege, Dr. Keno Zimmer 27.05.2020, Webinar, Immobilienwerbung und DSGVO, RA Sven R. Johns 28.05.2020, Webinar, Datenschutz und Immobilienvermittlung, RA Sven R. Johns 28.05.2020, Webinar, Was ist die optimale Verwaltungssoftware?, Jörg Wirtz 28.05.2020, Webinar, Tagesaktuelle Themen der Immobilienwirtschaft, Rainer Hummelsheim 02.06.2020, EIA Webinar, Informationspflichten des Maklers, Rudolf Koch 02.06.2020, EIA Webinar, Schimmelbefall in Gebäuden, Detlev Becker 04.06.2020, Webinar, Das neue Maklerrecht 2020, RA Sven R. Johns 15.06.2020, EIA Webinar, Haftungsrisiken des Maklers beim Verkauf von Immobilien, Dr. Gerald Kallenborn 16.06.2020, Webinar, Eigentümerversammlung – An- und Abwesenheiten, Beschlussfassung, RA Sven R. Johns
DIA Deutsche Immobilien Akademie |
|
|
|
|
|
| |
|