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| Lieber Herr Do, jede Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig. Deshalb müssen immer mehr Rentner eine Steuererklärung abgeben. In diesem Newsletter bieten wir Ihnen alle Formulare kostenlos an. Außerdem erhalten Sie folgende Nachrichten: Auch Hinterbliebenenrenten steigen Zum 1. Juli sind die gesetzlichen Renten im Westen um 1,9 % und im Osten um 3,59 % gestiegen. Gleiches gilt für die Hinterbliebenenrenten und den Freibetrag für anrechenbares Einkommen. Kasse zahlt Eingriff bei gutartigem Prostataleiden Die Prostata ist – daran kommt man nicht vorbei – für Männer jenseits der 60 ein wichtiges Thema. Die »Thulium-Laserresektion« zur Behandlung des benignen (gutartigen) Prostatasyndroms ist künftig Kassenleistung – auch wenn sie ambulant durchgeführt wird. eBay: Falsche Negativbewertung muss gelöscht werden Als Nebenpflicht des Kaufvertrages muss der Erwerber die Internetauktion wahrheitsgemäß bewerten. Wer eine falsche Negativbewertung abgibt, schadet dem eBay-Verkäufer. Beihilfe zahlt keine Chefarztbehandlung in der Reha Ein pensionierter Polizeibeamter ließ sich nach einer Operation stationär in einer Reha-Klinik behandeln. Die zuständige Beihilfestelle hatte ihn zuvor darüber informiert, dass ärztliche Wahlleistungen, darunter auch die Chefarztbehandlungen, nicht beihilfefähig sind. Trotzdem nahm er die Chefarztbehandlung in Anspruch und stellte nach Beendigung des Klinikaufenthalts einen Antrag auf Kostenerstattung in Höhe von 871,48 € dafür, doch die Beihilfestelle verweigerte die Zahlung.
| Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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| | | | | | Beihilfe zahlt keine Chefarztbehandlung in der Reha Ein pensionierter Polizeibeamter ließ sich nach einer Operation stationär in einer Reha-Klinik behandeln. Die zuständige Beihilfestelle hatte ihn zuvor darüber informiert, dass ärztliche Wahlleistungen, darunter auch die Chefarztbehandlungen, nicht beihilfefähig sind. Trotzdem nahm er die Chefarztbehandlung in Anspruch und stellte nach Beendigung des Klinikaufenthaltes einen Antrag auf Kostenerstattung in Höhe von 871,48 € dafür.
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| | | | Leben & Ereignisse | | | Rente, Pension und Altersvorsorge Trotz der Einschnitte bei der Rente möchten viele Arbeitnehmer so schnell wie möglich ihrem Chef „tschüss" sagen und sich in den vorgezogenen Ruhestand verabschieden. Doch wer zu früh in Rente geht, verliert Geld. » Weiterlesen |
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