Die Versuchung zur privaten Nutzung des betrieblichen E-Mail-Accounts oder des Internetzugangs während der Arbeitszeit ist für Beschäftigte groß. Ob damit eine vertragswidrige Zweckentfremdung einhergeht, sollten Arbeitgeber durch Regelungen zur IT-Nutzung klarstellen. Denn nicht selten ist die Nutzung von Internet und betrieblicher E-Mail-Account zu privaten Zwecken am Arbeitsplatz auch Gegenstand von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Beitrag hier weiterlesen und kommentieren |